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BA-Presseinfo Nr. 40: BA, BDA und HRK zur Inklusion von Menschen mit Behinderung: Für mehr Selbstbestimmung bei Arbeit und Bildung

ID: 1408462

(ots) - Frankfurt am Main, 5. Oktober 2016. Anlässlich
der gemeinsamen Veranstaltung "Lebensverläufe - Inklusion praktisch"
sprechen sich Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) für mehr Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der Menschen mit
Behinderung aus. Die drei Organisationen sind sich einig, dass es
sich um einen langfristigen gesellschaftlichen Prozess handelt. Sie
plädieren für ein pragmatisches Voranschreiten und gegen ideologische
Blockaden.

Frank-J. Weise, Vorsitzender des Vorstands der BA: "Unsere
Gesellschaft profitiert von ihrer Vielfalt und der Kreativität, die
daraus erwächst. In einer sich immer stärker verzahnenden Welt ist
das ein Gewinn und eine Chance für alle. Die Bundesagentur für Arbeit
engagiert sich seit vielen Jahren aktiv für die Inklusion in der
Arbeitswelt. Sie hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. In ihrer
Strategie und ihrer integrativen Umsetzung steht die Förderung von
Chancengleichheit im Vordergrund. Sie richtet ihr Handeln als
sozialer Dienstleister am Arbeitsmarkt und als Unternehmen inklusiv
aus."

Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA: "Über
eine Million schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung, viele davon
in kleinen Betrieben, die hierzu gesetzlich nicht verpflichtet sind:
Das ist der Nachweis, wie sehr sich viele Unternehmen bereits bei der
Integration behinderter Menschen engagieren, aber es ist auch
Ermunterung für die, die noch nicht dabei sind. Bei der Beschäftigung
behinderter Menschen gehen ökonomische Sinnhaftigkeit und
gesellschaftliche Verantwortung Hand in Hand. Wir müssen früh
beginnen, schon in Kitas und Schulen so viel gemeinsames Lernen wie
möglich, aber auch so viel spezielle Förderung wie nötig umzusetzen.




Dann bekommt auch der Bewusstseinswandel neuen Schub, dass behindert
nicht automatisch leistungsgemindert bedeutet und jeder seine
spezielle Chance braucht und verdient."

Prof. Dr. Holger Burckhart, Vizepräsident der HRK: "Für die
Hochschulen sind Inklusion und ein gerechtes Bildungsangebot eine
selbstverständliche Aufgabe, die über die Umsetzung der rechtlichen
Regelungen hinausgeht. Als Institutionen sind wir dafür
verantwortlich, angemessene Vorkehrungen und eine sensibilisierte
Umwelt zu schaffen, um den Studierenden und dem Personal mit
Behinderung eine volle Teilhabe zu ermöglichen. Durch die konsequente
Einbindung des Themas Inklusion in die Lehre, zum Beispiel in der
Lehrerbildung, und durch die Inklusionsforschung sorgen wir dafür,
dass neue Erkenntnisse verbreitet, in Pilotprojekten praktisch
erprobt und möglichst flächendeckend umgesetzt werden."

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

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Datum: 05.10.2016 - 12:54 Uhr
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