(ots) -
Am 04.10. haben sich der Präsident der Generalzolldirektion, Uwe
Schröder, und der Leiter der Belgische Douane en Accijnzen, Kristian
Vanderwaeren, in Bonn zu einem ersten Kennenlernen und Beratungen
über die weitere Zusammenarbeit getroffen. Beide
Generalzolldirektoren haben zum 1. Januar 2016 die Leitung ihrer
jeweiligen Zollverwaltung übernommen.
Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Kooperation bei der
Bewältigung der Herausforderungen, vor denen der Zoll heute im
globalen Welthandel und bei der Schaffung von Sicherheit für Bürger,
Staat und Wirtschaft steht. Dabei wurde insbesondere die Umsetzung
des seit dem 1. Mai 2016 geltenden neuen Unionszollkodex diskutiert.
Uwe Schröder dankte Herrn Vanderwaeren für seinen Besuch und das
konstruktive Gespräch: "Heute hat sich einmal mehr gezeigt: Der
persönliche Kontakt auf allen Ebenen ist für uns Zöllner
unverzichtbar. Wir brauchen die intensive grenzüberschreitende
Zusammenarbeit des Zolls in Europa mehr denn je. Nur Hand in Hand
können wir unsere vielen und komplexen Aufgaben als Dienstleister für
die Wirtschaft und gleichzeitig als Sicherheitsbehörde gut erledigen.
Dazu haben wir mit diesem Gespräch beigetragen."
Vanderwaeren bewertete das Treffen ebenfalls positiv: "Im
aktuellen ökonomischen Umfeld des Zolls ist eine enge Zusammenarbeit
mit unseren Nachbarn von entscheidender Bedeutung. Da Deutschland und
Belgien wichtige europäische Häfen überwachen, stehen wir vor
ähnlichen Herausforderungen. Der Austausch von Ideen und
Lösungsstrategien mit meinen deutschen Kollegen ist immer sehr
bereichernd. Ich sehe großes Potential für eine engere Zusammenarbeit
zwischen unseren beiden Verwaltungen im europäischen Kontext."
Infobox: UZK
Seit dem 1. Mai 2016 gilt im Zollgebiet der Europäischen Union ein
neues Zollrecht. Der sogenannte Zollkodex der Union (UZK) sowie
weitere damit im Zusammenhang stehende Verordnungen der Europäischen
Kommission lösen den seit 1992 gültigen Zollkodex ab.
Der UZK soll den internationalen Warenverkehr schneller, sicherer
und transparenter machen und Vorteile für Bürger, Wirtschaft und
Staat bringen. Die Zollabfertigung wurde deshalb harmonisiert und
vereinfacht, der elektronische Datenaustausch ausgebaut,
Verfahrenserleichterungen für besonders vertrauenswürdige
Wirtschaftsbeteiligte geschaffen und die Möglichkeiten der
Risikoanalyse verbessert. Die Schaffung effizienter elektronischer
Zollsysteme in allen Mitgliedstaaten soll gewährleisten, dass die
Zollvorschriften EU-weit einheitlich angewendet und umgesetzt werden.
Für die Zeit der Entwicklung und Anpassung der dafür
erforderlichen IT-Systeme und bis zu deren Anwendung gibt es einen
Ãœbergangsrechtsakt (UZK-TDA). Diese Ãœbergangszeit soll nach
derzeitiger Rechtslage Ende 2020 abgeschlossen sein.
Ziel des Zolls ist es, den Übergang in das neue Recht möglichst
gleitend und reibungslos im ständigen Austausch mit der Wirtschaft
zu gestalten. Bestehende Verfahren werden daher zunächst
beibehalten. Viele Änderungen werden nicht bereits mit dem 1. Mai
2016 angewendet. Insbesondere genießen bestehende Bewilligungen und
Zertifikate Bestandsschutz und gelten bis zu ihrer Neubewertung oder
dem Ablauf ihrer Befristung fort.
Zu einigen Regelungen werden auf nationaler und europäischer Ebene
noch Diskussionen geführt, die gegebenenfalls noch zu Änderungen der
Rechtsakte führen können. Dies wird bei der Gestaltung der
Übergangsmaßnahmen berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt auch hier im
Dialog mit der Wirtschaft, insbesondere wo technische Anpassungen in
IT-Systemen erforderlich sind.
Pressekontakt:
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Stefan Kirsch
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