(ots) - Wenn Pflegebedürftige und ihre Familien ab Januar
2017 mit einem völlig neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und einer
neuen Begutachtung von Pflegebedürftigkeit sowie neuen Leistungen
konfrontiert werden, finden sie in Bremen überall kompetente
Ansprechpartner. Pflegende aus mehr als 100 privaten Pflegeheimen und
ambulanten Diensten haben sich bereits intensiv mit den Kriterien für
die Einordnung in die künftig geltenden Pflegegrade beschäftigt. Von
dieser Einstufung hängen zukünftig die Leistungen ab, die den
pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Der Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hat hierzu eigens
umfangreiche Schulungen für seine Mitglieder angeboten und ein
spezielles elektronisches System zur Unterstützung entwickelt.
"Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ändert viel mehr als die
Zuordnung in fünf Pflegegrade statt der aktuellen drei Pflegestufen.
Dabei liegt der Schwerpunkt weniger auf dem benötigten Zeitaufwand
als vielmehr auf dem Grad der verbliebenen Selbstständigkeit",
erläutert der bpa-Landesvorsitzende Sven Beyer in Bremen. Mit dem
neuen Einstufungsverfahren könne der individuelle
Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen besser berücksichtigt
werden.
Es sei aber auch zu erwarten, dass viele Betroffene und ihre
Angehörigen am Anfang Schwierigkeiten haben werden, die Gründe für
die Einstufung in einen Pflegegrad nachzuvollziehen. Für die Wahl der
ambulanten und Tagespflegeleistungen seien Informationen über den
Inhalt und den Umfang der neuen Leistungen aber bedeutsam. "In dieser
schwierigen Umstellungsphase sind unsere Mitgliedsunternehmen
wichtige und hilfreiche Ansprechpartner", so Beyer, der pflegenden
Angehörigen noch einen Hinweis gibt: "Ambulante Pflegedienste bieten
praktische Pflegekurse und individuelle Schulungen zu Hause an, deren
Kosten von den Kassen übernommen werden."
Neben den Seminaren hat der bpa auch eine EDV-gestützte
Arbeitshilfe für seine Mitglieder entwickelt, mit der die
Begutachtung und die Einstufung eines Pflegebedürftigen simuliert
werden kann. "Damit werden Einstufungen des MDK transparent, und die
Fachkräfte in Pflegediensten und -einrichtungen können Betroffenen
und Angehörigen erklären, warum ein bestimmter Pflegegrad ermittelt
wurde", so Beyer.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
100 in Bremen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.
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Für Rückfragen: Hannelore Bitter-Wirtz, bpa-Landesbeauftragte, Tel.:
0421/68 54 41 75, www.bpa.de
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