PresseKat - EANS-Hauptversammlung: HTI High Tech Industries AG / Einberufung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: HTI High Tech Industries AG / Einberufung zur
Hauptversammlung

ID: 1408921

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung

der HTI High Tech Industries AG
(FN 173270 i, ISIN AT0000764626, ISIN 0000A1GVD5)

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 08. November 2016, um
10:00 Uhr, im Werk St. Marien der Gruber & Kaja High Tech Metals
GmbH, Gruber & Kaja Straße 1, A-4502 St. Marien, stattfindenden 18.
ordentlichen Hauptversammlung ein.

T a g e s o r d n u n g:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
(samt Anhang) mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate
Governance-Bericht sowie des Konzernabschlusses (nach IFRS) zum 31.
Dezember 2015 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2015 und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96
AktG für das Geschäftsjahr 2015. 2. Beschlussfassung über die
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015. 3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2015. 4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016. 5. Wahlen in den
Aufsichtsrat

Unterlagen zur Hauptversammlung: Folgende Unterlagen liegen gemäß §
108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 18.
Oktober 2016, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja Straße 1,
A-4502 St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis
Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)
zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf: a. Jahresabschluss für
das Geschäftsjahr 2015 samt Anhang und Lagebericht b.




Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2015 c.
Konzernabschluss mit Konzernanhang und Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2015 d. Bericht des Aufsichtsrates (§ 96 AktG) für das
Geschäftsjahr 2015 e. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2 bis 5 f. Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine
Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten

Diese Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, somit ab 18. Oktober 2016, ebenfalls auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.hti-ag.at "Hauptversammlung
2016" abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG sowie die gegenständliche Einladung auffindbar.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am
18. Oktober 2016, zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der
Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 27. Oktober 2016, zugehen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.

Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über
die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118
AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2016".

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und
Fragen sind an die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen
Form ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu
übermitteln.

Per Post:
HTI High Tech Industries AG
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec., MBL
Gruber & Kaja Straße 1
4502 St. Marien

Per Telefax:
+43 (0) 7229/80400- 52826
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec., MBL

Per E-Mail:
hauptversammlung(at)hti-ag.at
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec., MBL

Per SWIFT:
BKAUATWW3AGM, Message Type MT599

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Haupt-versammlung gemäß § 111 AktG:

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am
Samstag, 29. Oktober 2016, 24:00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Hauptversammlung, somit am 03. November 2016, 24.00 Uhr (MEZ)
zugehen muss, und zwar ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung
hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag Samstag, 29. Oktober 2016
beziehen.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in
Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2016" zur
Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer
beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft spätestens am 7. November 2016 bis 15:00 Uhr
ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein
und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien:

Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in
19.038.929 Stück auf Inhaber beziehungsweise auf Namen lautende
Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 19.038.929 Stück.

Einlass:

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 09:30 Uhr. Die Aktionäre
bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung
der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
vorzuzeigen ist.

St. Marien, am 06. Oktober 2016

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Rückfragen:
HTI High Tech Industries AG
Vorstandssekretariat
Tel: +43 (7229) 80400 - 2800
Fax: +43 (7229) 80400 - 2880
E-Mail: office(at)hti-ag.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: HTI High Tech Industries AG
Gruber & Kaja Straße 1
A-4502 St. Marien bei Neuhofen
Telefon: +43(0)7229/80400-2800
FAX: +43(0)7229/80400-2880
Email: ir(at)hti-ag.at
WWW: http://www.hti-ag.at
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: AT0000764626
Indizes: WBI, mid market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

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Datum: 06.10.2016 - 10:52 Uhr
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