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UN-Menschenrechtspakte machen die Menschenrechte rechtsverbindlich /
Konferenz "50 Jahre UN-Menschenrechtspakte" (mit Statements Maas, Nahles, Rudolf, Steinmeier, Forum Menschenrechte)

ID: 1409218

(ots) - Im Dezember 2016 werden die beiden zentralen
UN-Menschenrechtspakte, der UN-Zivilpakt und der UN-Sozialpakt, 50
Jahre alt. Der Jahrestag ist Anlass, um über die Bedeutung der beiden
Pakte für das Verständnis von Menschenrechten und Grundrechten in
Deutschland nachzudenken sowie aktuelle menschenrechtliche
Herausforderungen in den Blick zu nehmen.

Zur heutigen Konferenz "50 Jahre UN-Menschenrechtspakte", zu der
das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam dem Auswärtigen
Amt, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Forum
Menschenrechte in das Auswärtige Amt eingeladen hat, erklären die
Veranstalter:

Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte:

"Die beiden UN-Menschenrechtspakte machen die Menschenrechte
rechtsverbindlich. Sie bilden einen global gültigen Maßstab für alles
staatliche Handeln. Das ist ihre große Errungenschaft. Denn durch die
Menschenrechte steht der Mensch im Mittelpunkt staatlichen Handelns:
Jedem Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Würde zu
ermöglichen, ist verbindlicher Auftrag jedes Staates. Dafür muss er
gleichermaßen die bürgerlichen und politischen Rechte wie die
sozialen und wirtschaftlichen Rechte verwirklichen. Dies ist eine
dauerhafte Aufgabe, auch für Deutschland. Die Menschenrechte aller
Menschen zu achten ist Grundlage des friedlichen Zusammenlebens im
eigenen Land ebenso wie weltweit."

Frank Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen:

"Wenn wir heute die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen
feiern, stehen für mich zwei Punkte im Vordergrund: Wir zeigen, dass
wir uns nach wie vor eindeutig zu den Prinzipien der Pakte bekennen.
Und wir wissen - wie Egon Bahr es sagte -, dass wir die Welt zwar so




nehmen müssen, wie sie ist. Aber dass wir sie nicht so lassen müssen!
Im Gegenteil: Wir müssen Missstände beim Namen nennen und uns
weltweit für Menschenrechte stark machen!"

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz:

"Die beiden Internationalen Pakte von 1966 sind Ausdruck der
gemeinsamen Ãœberzeugung der Mitgliedstaaten, dass die
Weltgemeinschaft einen globalen Werterahmen braucht. Es bleibt unsere
Aufgabe, die in den Pakten verankerten Rechte zu gewährleisten und zu
verteidigen. Sie sind keine Selbstverständlichkeiten, sondern
Errungenschaften, die wir bewahren müssen. Daran soll diese
Veranstaltung erinnern."

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:

"Menschenrechte tragen auch dazu bei, gute Arbeit weltweit zu
fördern. Ich setze mich daher dafür ein, dass Menschenrechte in
Deutschland und überall auf der Welt geachtet und durchgesetzt
werden."

Forum Menschenrechte, Netzwerk deutscher
Menschenrechtsorganisationen:

"Gemeinsam mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bilden
die UN-Menschenrechtspakte die Grundlage für den globalen
Menschenrechtsschutz. Die Menschenrechte vertragen sich nicht mit
Unterdrückung der Zivilgesellschaft in vielen Teilen der Welt sowie
mit rassistischer Gewalt und Hetze hierzulande."

Programm Konferenz "50 Jahre UN-Menschenrechtspakte"
http://ots.de/pz7vd

Informationen:
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte

Verabschiedung durch die UN-Generalversammlung: 16. Dezember 1966,
Ratifikation durch Deutschland: 23. Dezember 1973,
Inkrafttreten weltweit: 3. Januar 1976
Ratifizierungen: 164 Vertragsstaaten (Stand: 4.Oktober 2016)
Seit 2008 gibt es ein Fakultativprotokoll zum UN-Pakt, das unter
anderem die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vorsieht, 21
Staaten haben es ratifiziert.

Der UN-Pakt umfasst die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Menschenrechte. Dazu gehören: Recht auf Arbeit und Rechte im
Arbeitsleben, Recht auf Gesundheit, auf Bildung, auf einen adäquaten
Lebensstandard, auf soziale Sicherheit, kulturelle und
wissenschaftliche Rechte, Diskriminierungsverbot.

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Verabschiedung durch die UN-Generalversammlung: 16. Dezember 1966,
Ratifikation durch Deutschland: 17. Dezember 1973,
Inkrafttreten weltweit: 23. März 1976
Ratifizierungen: 168 Vertragsstaaten (Stand: 4.Oktober 2016)
Seit 1973 gibt es ein Fakultativprotokoll zum UN-Pakt, das unter
anderem die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vorsieht, 115
Staaten haben es ratifiziert.

Der UN-Pakt umfasst die bürgerlichen und politischen Rechte. Dazu
gehören: Rechte zum Schutz der persönlichen Integrität,
Freiheitsrechte, Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit,
Verfahrensrechte, politische Rechte, Folterverbot,
Diskriminierungsverbot und Minderheitenrechte.



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand,Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin
Mobil: 0160 96 65 00 83
hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Datum: 06.10.2016 - 16:16 Uhr
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