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Grand Chip Investment GmbH verringert Mindestannahmeschwelle für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zum Erwerb aller nennwertlosen Namensaktien der AIXTRON SE

ID: 1409269

(ots) - Annahmefrist endet nunmehr am 21.
Oktober 2016

Grand Chip Investment GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main,
Deutschland, (die "Bieterin"), hat heute in Bezug auf ihr
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot")
an die Aktionäre der AIXTRON SE (NASDAQ: AIXG) zum Erwerb aller auf
den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON SE (zusammen die "AIXTRON
Aktien"), einschließlich der durch AIXTRON Aktien repräsentierten
American Depositary Shares (die "ADSs"), zum Preis von EUR 6,00 in
bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie, bekanntgegeben, dass
sie die Angebotsbedingung gemäß der Ziffer 4.2.1
("Mindestannahmeschwelle") der am 29. Juli 2016 veröffentlichten
Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") geändert hat. Aus diesem
Grund verlängert sich die Annahmefrist nach Maßgabe des
Wertpapiererwerbs- und Ãœbernahmegesetzes ("WpÃœG") um zwei Wochen.
Durch die Änderung der Mindestannahmeschwelle reduziert sich die
Anzahl der AIXTRON-Aktien, für die das Übernahmeangebot zum Zeitpunkt
des Ablaufs der verlängerten Annahmefrist rechtswirksam angenommen
worden sein muss, ohne dass ein Rücktritt rechtswirksam erklärt
wurde, auf insgesamt mindestens 56.472.898 AIXTRON-Aktien. Die
geänderte Mindestannahmeschwelle entspricht einer Annahmequote von
mindestens 50,1 Prozent der Gesamtzahl von 112.720.355
AIXTRON-Aktien, die am 23. Mai 2016, d.h. an dem Tag, an dem die
Bieterin ihre Entscheidung zur Abgabe des Ãœbernahmeangebots
veröffentlicht hat ("Tag der Entscheidung"), ausgegeben waren. Vorher
betrug die Mindestannahmeschwelle 67.632.213 AIXTRON Aktien (oder 60%
der am Tag der Entscheidung ausgegebenen AIXTRON Aktien).

Am 6. Oktober 2016, 14:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main,
Deutschland, ("Frankfurter Zeit") bzw. 08:00 Uhr Ortszeit New York,
Vereinigte Staaten, ("New Yorker Zeit"), wurde das Ãœbernahmeangebot




für insgesamt 49.518.610 AIXTRON-Aktien (einschließlich 1.087.305
durch AIXTRON eingelieferter eigener Aktien) angenommen. Dies
entspricht einem Anteil von ca. 43,93% der am Tag der Entscheidung
ausgegebenen AIXTRON Aktien.

Das Ende der Frist für die Annahme des Übernahmeangebots wurde
ursprünglich auf den 7. Oktober 2016, 24:00 Uhr Frankfurter Zeit,
bzw. 18:00 Uhr New Yorker Zeit, festgelegt, sofern sich diese nicht
aufgrund anwendbarer Bestimmungen des WpÜG verlängert.

Aufgrund der Änderung der Mindestannahmeschwelle verlängert sich
das Übernahmeangebot nach Maßgabe des WpÜG um zwei Wochen.
Dementsprechend kann das Ãœbernahmeangebot noch bis zum 21. Oktober
2016, 24:00 Uhr Frankfurter Zeit, bzw. 18:00 Uhr New Yorker Zeit,
angenommen werden. Nach dem WpÃœG kann das Ãœbernahmeangebot nicht
aufgrund einer Angebotsänderung ein weiteres Mal verlängert werden.

Das Ãœbernahmeangebot und alle infolge der Annahme des
Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unterliegen weiterhin
den aufschiebenden Bedingungen gemäß den Ziffern 4.2.1 (in der
geänderten Fassung), 4.2.3 und 4.2.4 der Angebotsunterlage, die bis
zum Ablauf der jetzt bis zum 21. Oktober 2016 verlängerten
Annahmefrist eintreten müssen. Darüber hinaus stehen das
Ãœbernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Ãœbernahmeangebots
zustande kommenden Verträge noch unter der aufschiebenden Bedingung
des Eintritts der Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 4.2.2 (ii)-(iv)
der Angebotsunterlage, die auch nach Ablauf der Annahmefrist,
spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2017, eintreten können. Nach
dem WpÜG sind der Bieterin während der verlängerten Annahmefrist oder
danach weitere Änderungen des Übernahmeangebots oder ein Verzicht auf
Angebotsbedingungen des Übernahmeangebots untersagt, einschließlich
einer Änderung oder Reduzierung der Mindestannahmeschwelle.

Aufgrund der Änderung der Mindestannahmeschwelle und der durch das
WpÜG vorgesehenen Verlängerung des Übernahmeangebots um zwei Wochen
kommt es zu bestimmten weiteren Änderungen bzw. Ergänzungen des
Ãœbernahmeangebots und der Angebotsunterlage, die sich im Einzelnen
aus der am 6. Oktober 2016 veröffentlichten Änderung des
Übernahmeangebots ("Änderung") ergeben. Die Änderung ändert und
ergänzt das Übernahmeangebot und die Angebotsunterlage, und diese
Pressemitteilung steht insgesamt unter dem Vorbehalt der sich aus dem
Übernahmeangebot in der Fassung der Änderung ergebenden
Informationen.

Das Übernahmeangebot ist in Zusammenhang mit der Änderung zu
lesen. Soweit sich aus der Änderung nichts Abweichendes ergibt,
gelten die Bestimmungen der Angebotsunterlage unverändert fort. Das
Übernahmeangebot und die Änderung sowie eine englischen Übersetzung
des Übernahmeangebots und der Änderung sind im Internet unter
http://www.grandchip-aixtron.com abrufbar.

Exemplare des Übernahmeangebots und der Änderung werden zur
kostenlosen Ausgabe in Deutschland bei der Deutsche Bank AG,
GSS/Issuer Services, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325
Frankfurt am Main, Deutschland, Fax: +49 (0)69 910-38794, E-Mail:
dct.tender-offers(at)db.com bereit gehalten.

Die englischsprachige Ãœbersetzung des Ãœbernahmeangebots und der
Änderung stehen zur kostenfreien Ausgabe bei D.F. King & Co., Inc.
unter D.F. King & Co., Inc., 48 Wall Street, New York, NY 10005,
Vereinigte Staaten, E-Mail: AIXG(at)dfking.com sowie unter der Rufnummer
+1 (877) 478-5043 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten) zur
Verfügung.

Wichtige Informationen

Diese Pressemitteilung dient lediglich Informationszwecken und
stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Ãœbernahmeangebot
für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch
ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen.
Die Bestimmungen und Bedingungen des Ãœbernahmeangebots, sowie die
Aufforderung und das Angebot zum Kauf von Aktien der AIXTRON
(einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien), sind
nur in der von der Bieterin erstellten und von der BaFin
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigten
Angebotsunterlage, der zugehörigen Änderung sowie in den damit
zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten. Die englische
Übersetzung der Angebotsunterlage, die zugehörige Änderung und die
damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien wurden bei der U.S.
Securities and Exchange Commission (die "SEC") durch ein Tender Offer
Statement auf Schedule TO, in jeweils aktualisierter Fassung,
("Tender Offer Statement") eingereicht. AIXTRON hat im Hinblick auf
das Ãœbernahmeangebot ein Solicitation/Recommendation Statement auf
einem Schedule 14D-9 bei der SEC eingereicht.

Das Tender Offer Statement, einschließlich der Angebotsunterlage,
eines Ãœbermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger
damit zusammenhängender Angebotsmaterialien, in der jeweils gültigen
Fassung, enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen
werden sollten, bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das
Ãœbernahmeangebot getroffen wird.

Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der
Bieterin oder AIXTRON bei der SEC eingereicht wurden, sind kostenlos
auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar. Zusätzlich sind
oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere
Dokumente, die diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen
wird, auf www.grandchip-aixtron.com verfügbar sein.



Pressekontakt:
Brunswick Group
E-Mail: aixtronoffer(at)brunswickgroup.com
Tel: +49 (0) 30 2067 3386

Original-Content von: Grand Chip Investment GmbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 06.10.2016 - 17:32 Uhr
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