(ots) - Massenhafte Krankmeldungen des fliegenden
Personals führen heute dazu, dass fast alle Maschinen der
Fluggesellschaft TUIfly am Boden bleiben. Auch Flüge von Air Berlin
sind von Ausfällen betroffen. Tausende Urlauber sitzen auf Flughäfen
im In- und Ausland fest. Viele Maschinen, die abheben konnten, waren
verspätet.
Die gestrandeten Reisenden haben ein Recht auf
Ausgleichsleistungen. Nach Auffassung des Hamburger Experten für
Fluggastrecht Lars Watermann ist die Erkrankung von Crew-Mitgliedern
juristisch nicht als "außergewöhnlicher Umstand" anzusehen. "Deshalb
sollten geschädigte Reisende unbedingt ihre Rechte in Anspruch
nehmen", sagt Watermann. Bei Flugausfällen bis zu 1.500 Kilometer
Strecke können 250 Euro eingefordert werden, bei Flügen bis 3.500
Kilometer 400 Euro und bei Flügen über 3.500 Kilometer 600 Euro.
Lars Watermann vom Fluggastrechte-Portal EUflight.de erklärt, wie
Reisende trotz der TUIfly-Ausfälle an ihr Reiseziel kommen:
"Geschädigte müssen Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen. Falls
die Airline keine Alternativbeförderung anbietet, sollte der Fluggast
eine knappe Frist setzen, zum Beispiel bis 18 Uhr des Tages des
gebuchten Fluges. Gleichzeitig muss der Fluggast ankündigen, dass er
bei Verstreichen dieses Zeitpunktes auf eigene Kosten ein neues
Ticket kaufen und es der Airline in Rechnung stellen wird. Dazu ist
jeder Reisende berechtigt."
Seinen Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen, ist einfach: Auf
Portalen wie mahnschreibengenerator.de gibt es dafür Formulare. Noch
leichter und erfolgversprechender ist es, sich an
Fluggastrechte-Portale wie EUflight.de zu wenden. Dieser
Sofort-Entschädiger zahlt dem Fluggast die Regresssumme unter Abzug
einer Service-Gebühr innerhalb von 24 Stunden aus. Anschließend
erstreitet er auf eigenes Ausfall- und Kostenrisiko die
Ausgleichszahlung bei der Fluggesellschaft.
Pressekontakt:
Dr. Lars Watermann, Geschäftsführer
EUflight.de GmbH
Rödingsmarkt 9
20459 Hamburg
T: +49 (40) 822209622
lars.watermann(at)euflight.de
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