(Köln/Rodenkirchen) „Von erweiterten Maßnahmen zur besseren Überwachung von Flüchtlingseinrichtungen will man bei der Verwaltung offenbar nichts wissen“, kritisiert Bezirksvertreter Torsten Ilg von den Freien Wählern die Antwort auf seine Anfrage in der letzten Sitzung der Bezirkvertretung. Er wollte unter anderem wissen, welche präventiven Schutzmaßnahmen die Stadt in Erwägung zieht, in den Kölner Flüchtlingseinrichtungen die Lagerung von Plänen und Utensilien, die zum Bau von Waffen und Bomben geeignet sein könnten, von vorne herein auszuschließen?
(firmenpresse) - (Köln/Rodenkirchen) „Von erweiterten Maßnahmen zur besseren Überwachung von Flüchtlingseinrichtungen will man bei der Verwaltung offenbar nichts wissen“, kritisiert Bezirksvertreter Torsten Ilg von den Freien Wählern die Antwort auf seine Anfrage in der letzten Sitzung der Bezirkvertretung. Er wollte unter anderem wissen, welche präventiven Schutzmaßnahmen die Stadt in Erwägung zieht, in den Kölner Flüchtlingseinrichtungen die Lagerung von Plänen und Utensilien, die zum Bau von Waffen und Bomben geeignet sein könnten, von vorne herein auszuschließen?
„Die erst Anfang Oktober nachgereichte Antwort der Verwaltung wirkt auf mich beunruhigend“, so die Kritik des Freien Wählers: „Es wird suggeriert, daß es solche Vorgänge in Köln bislang nicht gegeben habe. Das stimmt so einfach nicht. Die Gefahren werden offensichtlich heruntergespielt. Fakt ist: Am 20. September wurde in Köln ein junger Extremist festgenommen, der offenbar einen Sprengstoffanschlag plante. Die Unterlagen zum Bau einer Bombe beschaffte er sich Berichten zufolge in seiner Flüchtlingseinrichtung aus dem Internet. Wäre er nicht frühzeitig verhaftet worden, wo hätte er denn die geplante Bombe sonst bauen sollen? Im Wald etwa?“
Auch von registrierenden „Einlasskontrollen“ und „Stubendurchgängen“ in Flüchtlingseinrichtungen will man ihn Köln nichts wissen und verweist stattdessen auf Artikel 13 (GG), wonach die Wohnung unverletzlich sei. Für Torsten Ilg ist dieser Vergleich Fehl am Platz:
„Abgesehen von der Tatsache, dass es sich bei Notunterkünften, Kasernen und Turnhallen nicht um Wohnungen im herkömmlichen Sinne handelt, haben Asylbewerber auch eine Mitwirkungspflicht nach § 15 AsylG. Dies beinhaltet die Akzeptanz erkennungsdienstlicher Maßnahmen. Wir müssen einfach besser wissen, was in den Einrichtungen geschieht. Das ist auch im Sinne der Sicherheit der Bewohner selbst. Hierzu zählt auch die Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten von Personen, wie dies z.B. in Münster in der „York-Kaserne“ schon lange der Fall ist, übrigens mit Einwilligung der Bewohner selbst. Für mich ist es unverständlich, dass man sich bei diesem Thema hinter dem Grundgesetz „versteckt“. In Köln verwechselt die Verwaltung das Grundgesetz, offenbar schon mal mit dem „kölschen Grundgesetz“, dort heisst es sinniger Weise: „Et hät noch immer jot jejange“. Für Bürger und Flüchtlinge ist dies sicher kein Trost, sondern ein Grund mehr zur Sorge“, kommentiert Torsten Ilg die aus seiner Sicht „laxe Haltung“ der Verwaltung.