(ots) - Klarere und wirksamere Regeln als zuvor hat das neue
Gesetz zum Schutz von Kulturgut aufgestellt. Das neue Gesetz soll
verhindern, dass deutsches Kulturgut ins Ausland abwandert bzw.
Kulturgut anderer Staaten illegal nach Deutschland verbracht wird.
Mit dem neuen Gesetz soll zudem künftig effektiver gegen den
weltweiten illegalen Handel mit Kulturgütern vorgegangen werden.
Der Präsident der Generalzolldirektion, Uwe Schröder, äußert sich
zufrieden über die verbesserten Schutzmöglichkeiten für Kulturgüter:
"Der Zoll kann jetzt effektiver als zuvor illegal ausgeführtes
Kulturgut anderer Staaten und auch deutsches Kulturgut vor
Abwanderung ins Ausland schützen. Er unterstützt damit die
Kulturgutschutzbehörden, den Handel mit illegal ein- oder
ausgeführten Kulturgütern zu unterbinden."
Ergibt sich bei den Kontrollen des Zolls der Verdacht auf einen
Verstoß gegen die geltenden Vorschriften im Bereich des
Kulturgüterschutzes, wird die zuständige Kulturgutschutzbehörde
informiert. Diese entscheidet, was mit der jeweiligen Ware geschieht
und stellt diese ggf. sicher.
Zusatzinformationen:
Das Kulturgutschutzgesetz, das die bisher bestehenden Gesetze im
Bereich des Kulturschutzes in einem neuen, einheitlichen Gesetz
zusammenführt, ist am 6. August 2016 in Kraft getreten.
Der Zoll wirkt bei der Ãœberwachung der Ein- und Ausfuhr von
Kulturgütern mit: Bei Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen das KGSG
oder eine aufgrund des KGSG erlassene Rechtsverordnung unterrichtet
er unverzüglich die zuständige Behörde. Der Zoll hält die Ware bis
zur Entscheidung dieser Behörde an. Bestätigt sich der Verdacht eines
Verstoßes, werden die Waren von der zuständigen Behörde
sichergestellt. Das weitere Verfahren wird von der
Kulturgutschutzbehörde übernommen.
Weitergehende Informationen über die bestehenden
kulturgutschutzrechtlichen Bestimmungen und die zuständigen Behörden
sowie eine Datenbank, in der geschützte Kulturgüter aufgeführt
werden, können unter www.kulturgutschutz-deutschland.de eingesehen
werden.
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Stefan Kirsch
Telefon: 0228/996827200
pressestelle.gzd(at)zoll.bund.de
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