(ots) - Die österreichische Bundesregierung hat unter Führung
von Finanzminister Schelling Österreichs Reputation als Rechtsstaat
und als Kapitalmarktteilnehmer auf dem Bazar des innenpolitischen
Populismus verscherbelt.
? Zuerst 45 %, dann 75 %, dann 82 %, jetzt 90 %. Das Vertrauen wurde
wie auf dem Bazar verscherbelt.
? Mit Annahme des Angebots des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF)
ist die Causa HETA für den Kapitalmarkt nicht beendet.
? Aussagen von Mitgliedern der Bundesregierung in Bezug auf eine
Beendigung der Causa HETA sind bedeutungslos, solange nicht EuGH und
VfGH final entschieden haben werden.
? Entgegen der Aussagen diverser Minister ist die Insolvenzgefahr
Kärntens daher nicht gebannt.
? FinStaG Anlassgesetzgebung ist klar verfassungswidrig und wird von
mehreren Gläubigern bekämpft.
? Die Vorgangsweise der Bundesregierung unter Führung von
Finanzminister Schelling ist international einmalig und unter dem
Niveau von Entwicklungsländern.
? Der Investitionsstandort Österreich wird durch diese
verfassungswidrige Teilenteignung nachhaltig geschädigt.
? Es liegt nun am Verfassungsgerichtshof, die Reputation Österreichs
wiederherzustellen.
Viele Gläubiger haben das "Angebot" nicht aus freiwilligen
Beweggründen angenommen, sondern weil sie aufgrund der international
einmaligen Diskriminierung bei Nichtannahme des Angebotes (basierend
auf missbräuchlicher Anlassgesetzgebung) in Kombination mit
nachträglich eingeführten Collective Action Clauses (FinStaG §2a (4))
dazu genötigt wurden. Mindestens so schlimm wiegt, dass sich die
Anlassgesetzgebung nur auf die HETA-Haftungsgläubiger und nicht auf
alle Gläubiger Kärntens bezieht.
Durch die Causa HETA wurde nicht-österreichischen
Kapitalmarktteilnehmern bewusst gemacht, dass Investitionen in
Österreich dem Risiko einer sehr politisch getriebenen
Gerichtsbarkeit unterliegen. Der österreichische VfGH hatte die
Möglichkeit, über die Gültigkeit des FinStaG bereits in der
Sommersession 2016 zu entscheiden. Offenbar wollte man aber der
Politik nicht schaden und der Angebotslegung durch den KAF nicht
vorgreifen. Damit hat aber der VfGH den ausländischen Geldgebern
gezeigt, was von Rechtssicherheit in Österreich zu halten ist.
Es liegt nun also am Verfassungsgerichtshof die Reputation
Österreichs wiederherzustellen. Sollte der Verfassungsgerichtshof
ähnlich wie beim HaaSanG entscheiden, so müsste das Angebot des
Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) unter Umständen
rückabgewickelt werden. Auf dieses Risiko wird bereits im
Angebotsprospekt des KAF (S. 60) ausdrücklich hingewiesen. In diesem
Fall könnte Kärnten noch immer in die Insolvenz schlittern.
Sollte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) die
Anlassgesetzgebung in der Causa HETA nicht rückwirkend für alle
Gläubiger aufheben, so wird dies nachhaltigen und irreversiblen
Schaden für den Investitionsstandort Österreich bedeuten.
Die Ukraine als bürgerkriegsgeschütteltes Land hat deutlich mehr
Quote bezahlt als Kärnten, bezogen auf den Haftungsbeitrag. Auch die
Abwicklung der Restrukturierung war viel professioneller.
Russland hat trotz Wirtschaftskollaps in den 1990er Jahren alle
seine Schulden zurückbezahlt. Österreich bzw. Kärnten tun dies nicht.
Finanzminister Schelling und die österreichische Bundesregierung
verlangen von Griechenland Verhaltensstandards, an welche sie sich im
eigenen Land nicht halten. Wie will sich die österreichische
Bundesregierung gegen einen massiven Schuldenschnitt in Griechenland
wehren, wenn sie sich zu Hause schlimmer als die Griechen verhält?
Die österreichische Bundesregierung liefert Griechenland eine
Blaupause dafür, wie man seinen Geldgebern die Rückzahlung von
Schulden und Würdigung von Haftungen verwehren kann. Der
österreichische Steuerzahler wird sich dafür noch bei der
österreichischen Bundesregierung bedanken, wenn Griechenland sich
daran ein Beispiel nehmen sollte.
Finanzminister Schelling stellt fest, dass der Bund nicht für
Kärnten haftet. Weshalb mischt sich der Bund dann aber ein und
erlässt missbräuchlich Anlassgesetze, um den Gläubigern den Zugriff
auf die HETA und auf Kärnten zu verwehren?
In Zukunft müssen Investoren in Österreich jederzeit damit
rechnen, auch bei Investitionen in große Privatunternehmen oder
Infrastrukturprojekte benachteiligt zu werden. Denn wenn es in
Österreich in Zukunft innenpolitisch opportun sein sollte, muss man
jederzeit mit Anlassgesetzgebung zu Ungunsten der Geldgeber rechnen -
auch im Falle von großen Privatunternehmen.
Im persönlichen Gespräch mit vielen nicht-österreichischen
Kapitalmarktteilnehmern wie Versicherungen und Pensionskassen wird
klar, dass Österreich als Investitionsstandort in Zukunft gemieden
werden wird.
Nicht ohne Grund haben die Gläubiger darauf bestanden, dass die
neue Nullkuponanleihe unter englisches Recht und die darauf gegebene
Garantie unter deutsches Recht gestellt werden. Investoren in
Österreich müssen ab nun darauf achten, Verträge und Garantien einer
verlässlichen außerösterreichischen Gerichtsbarkeit zu unterstellen,
so wie man das auch bei Investitionen in Entwicklungsländern kennt.
Dadurch, dass man eine durch die öffentliche Hand garantierte
Schuld nicht auf Heller und Pfennig inklusive Verzugszinsen bedient
hat, erleidet der Investitionsstandort Österreich massiven Schaden.
Dieser Schaden ist heute noch nicht offensichtlich. Wenn allerdings
die Niedrigzinspolitik der EZB zu Ende geht - was unweigerlich
passieren wird - wird das wahre Ausmaß für den Wirtschafts- und
Investitionsstandort Österreich klarwerden.
Das Verhältnis von Kreditgeber und Kreditnehmer hängt von
Vertrauen und Verlässlichkeit ab. Wie man am Beispiel der Deutschen
Bank sieht, kann mangelndes Vertrauen gravierende Folgen haben. Auch
Österreich hat ein bekanntermaßen schwach kapitalisiertes
Bankensystem. Davon sind auch einige große Institute betroffen.
Sollte es hier zu einer Schieflage kommen, könnte sich der
Vertrauensverlust aufgrund der Causa HETA verheerend für die Republik
Österreich auswirken.
Rückfragehinweis:
Urs Fähndrich,
Sprecher der "Gläubigerschutzgemeinschaft Teutonia"
Tel.: 0041 78 6262967
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/18560/aom
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