Anlegerinteressen müssen in den Expertenkommissionen vertreten werden
(firmenpresse) - Hamburg/Bremen, 30.11.09. Presseberichten zufolge sorgt sich der Hamburger Senat um das Überleben von Banken und Emissionshäusern der Schiffsbranche.
Doch wer sorgt sich um das Geld der privaten Anleger, der eigentlichen Eigentümer vieler jetzt in Not geratener Schiffe?
Hamburgs Wirtschaftssenator Axel Gedaschko arbeitet zurzeit mit Branchenvertretern einen Notfallplan für die Schiffsindustrie aus. Laut des Hamburger Büros der KWAG Rechtsanwälte, welche eine Vielzahl von Anlegern diverser Schiffsfonds vertritt, bleibt jedoch abzuwarten, wie das Rettungspaket im Einzelnen aussieht. Sanierungsmodelle notleidender Fonds sehen fast immer eine Beteiligung der Anleger vor, zu der diese bei wirtschaftlich sinnvollen Konzepten auch bereit sind. Doch die bisherigen Konzepte waren zumeist von starken Banken dominiert, die jedwede Zahlungserleichterung davon abhängig machten, dass die Anleger sich über Gebühr mit frischem Kapital beteiligen, ohne dafür eine Verbesserung der eigenen Absicherung oder Rendite zu erhalten. „Fondshäuser und Banken sanieren sich nicht selten auf Kosten der Anleger. Jetzt ist es an der Zeit, auf Augenhöhe miteinander zu verhandeln. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass in den sogenannten Expertenkommissionen keine Vertreter der Anleger zu finden sind, die bei einem Scheitern der Bemühungen als Erste ihr Kapital verlieren würden. Alle Beteiligten sollten erkennen, mit wessen Geld sie in den vergangen Boom-Jahren ihren Wohlstand finanziert haben und diese Kapitalgeber mit an den Tisch holen“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens von der KWAG.
Hintergrund:
Die erfolgsgewohnte Schiffsbranche steht mit dem Rücken zur Wand. Durch die anhaltend schlechte globale Marktlage und drastisch gesunkene Frachtraten fahren viele Schiffe, sofern überhaupt Beschäftigung vorhanden ist, nicht einmal die Betriebskosten ein. Gleichzeitig drängen in den nächsten Jahren hunderte weitere Schiffe auf den Markt, die zurzeit auch im Auftrag deutscher Fondshäuser und Banken in den Werften des Fernen Ostens entstehen. Anzahlungen in Millionenhöhe sind bereits geleistet. Die hohen Zins- und Tilgungsraten der Kredite, die für die Finanzierung von Schiffen und Schiffsneubauten aufgenommen werden mussten, können nicht mehr bedient werden. Es entsteht die Notwendigkeit, Stundungen und Erlasse auszuhandeln oder Aufträge ganz zu stornieren.
Die finanzierenden Banken sind gleich doppelt betroffen. Zum einen drohen Zins- und Tilgungsleistungen im Fall der Insolvenz eines einzelnen Schiffsprojektes oder gar eines ganzen Emissionshauses auszufallen, zum anderen führt die Situation zur Existenzbedrohung bei den Banken selbst, wenn durch die immensen Wertberichtigungen für die als Sicherheiten dienenden einzelnen Schiffe, die erforderliche Eigenkapitaldecke der Banken drastisch erhöht werden müsste und sich das aus der eigenen Liquidität nicht mehr darstellen lässt.
Diese Entwicklung war – wenn vielleicht auch nicht in dieser Dimension – absehbar. Insider warnen schon seit Jahren vor enormen Überkapazitäten im Schifffahrtsmarkt. Nur wollte das bisher niemand hören. Nachdem Banken und Fondshäuser nun in der Realität angekommen sind, fällt ihnen nur eine Lösung ein: Der Staat soll helfen.
Dazwischen stehen zehntausende deutsche Anleger, die mit ihrem, durch die Fondshäuser eingesammelten, Kapital den Boom dieser Branche in den vergangenen Jahren erst ermöglicht haben. Diesen drohen nun hohe Nachzahlungen, weil bei fast allen Fonds am Anfang der Investitionsphase Ausschüttungen erfolgten, die das Kommanditkapital geschmälert haben oder gar den Verlust des eingezahlten Kapitals zur Folge hatten. Während Banken und Fondshäuser wegen ihrer „Systemrelevanz“ mit Steuergeldern gestützt werden sollen, hält man den Anlegern das „unternehmerische Risiko“ entgegen, das diese mit ihrer Beteiligung bewusst eingegangen seien.
Diesmal ist alles anders – jetzt sind es die Banken, die wegen der fehlenden Absicherung für schlechte Zeiten, in der Krise eines nicht mehr boomenden Marktes, nach dem Staat rufen. Nur was passiert, wenn die Hilfe – beispielsweise durch Staatsbürgschaften, die den Banken gewährt werden – kommt? Geben diese die Erleichterungen dann an die Anleger weiter? „Damit rechne ich nicht, sagt Ahrens. „Ich denke, wenn die Banken gestützt werden, was volkswirtschaftlich sicher vertretbar ist, werden diese unter Hinweis auf die notwendige Sanierung wieder den Anleger buchstäblich mit ins Boot holen. Nach Auffassung von KWAG muss verhindert werden, dass Einzelne einer Branche einseitig wirtschaftlich unterstützt werden, während die Anleger mit einem Szenario des Totalverlustes allein gelassen werden.
Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.
Zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
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