(ots) - Das brandenburgische Finanzministerium muss der
Redaktion des rbb-Politikmagazins Klartext einzelne Auskünfte aus
ihrem im Jahr 2012 für die EU erstellten Prüfbericht zur Firma Human
Biosciences (HBS) erteilen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz.
Im Jahr 2014 enthüllte das rbb-Politikmagazin "Klartext" einen
Fördermittel-Skandal der Firma Human Bioscience (HBS). Die
Luckenwalder Firma hatte für eine Fabrik zur Herstellung von
Wundpflastern im Jahr 2012 in zwei Tranchen 6,5 Millionen Euro
EU-Fördermittel von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
erhalten. Die zweite Tranche überwies die ILB im Oktober 2012 -
obwohl die Förderbank selbst die Firma ein halbes Jahr zuvor wegen
des Verdachts des Fördermittelbetrugs bei der Staatsanwaltschaft
Potsdam angezeigt hatte.
Im Jahr 2014 meldete die HBS tatsächlich Insolvenz an, die Fabrik
zur Herstellung von Wundpflastern wurde nie gebaut. Das Fördergeld
landete stattdessen über ein Firmengeflecht und fingierte Rechnungen
im Ausland. Die verantwortlichen Manager Michael M. und Manoj. J. der
HBS wurden später wegen schweren Betrugs und Subventionsbetrugs zu
mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Wirtschaftsminister Ralf
Christoffers (Linke) musste in mehreren parlamentarischen Ausschüssen
und einer Sondersitzung des Landtages in dieser Angelegenheit Rede
und Antwort stehen. Christoffers soll Druck auf die ILB ausgeübt
haben, die Tranche im Oktober 2012 auszuzahlen. Doch der damalige
Wirtschaftsminister Christophers stellte sich und sein
Wirtschaftsministerium und die ILB öffentlich als Opfer von Betrügern
der HBS dar, als die Vorgänge um die HBS durch das Magazin KLARTEXT
bekannt wurden . Unterstützung bekam er dabei auch von der
Landesregierung. In ihrem Auftrag nahm der damalige
Staatskanzlei-Chef, Albrecht Gerber, in der Sondersitzung des
Landtages am 11.2. 2014 den Wirtschaftsminister in Schutz.
KLARTEXT hatte jedoch Zweifel an der Opferrolle und verlangte
deshalb Details eines auf den Vorgang bezogenen Prüfberichts des
Brandenburger Finanzministeriums. Dieses wiederum musste gegenüber
der EU mit diesem Prüfbericht Auskunft darüber geben, ob die
verlangten EU-Zahlungen ordnungsgemäß vergeben wurden.
Doch Details aus diesem Prüfbericht vorzulegen, verweigerte das
Finanzministerium vehement, auch vor Gericht. Rechtlich verwies es
über zwei Jahre lang auf andere, weitere Verfahren, deren
Durchführung dadurch vereitelt werden könnten. So verwies das
Ministerium auch auf die Staatsanwaltschaft, die gegen die
Geschäftsführer damals ermittelte. Eine Ausrede, meinte KLARTEXT.
Denn die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage von KLARTEXT mit, dass
durch die Herausgabe des Prüfberichts ihre Ermittlungen nicht
beeinträchtigt würden. Vereitelt werden könnte auch - so das
Finanzministerium - der im März 2017 anstehende Finanzabschluss
gegenüber der EU Kommission. Diese Argumentation ließ nun auch das
Oberverwaltungsgericht nicht gelten und gab der Redaktion Recht. Und
genau das ist der Punkt. KLARTEXT möchte wissen, was das Ministerium
der EU wann berichtet hat und auf welcher Grundlage 6,5 Millionen
Euro ausgezahlt wurden.
"Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit", meint die Autorin der
Fernsehbeiträge zu HBS in KLARTEXT, Gabi Probst: "Der Zuschauer habe
ein Recht zu erfahren, ob seine Steuergelder ordnungsgemäß vergeben
wurden." Der Redaktionsleiter Reinhard Borgmann erklärte, dass der
rbb nach der Auskunft über den Fall weiter berichten wird. Weitere
Recherchen könnten sich nach der Einsicht bestätigen.
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