(ots) - Ob auf der Baustelle, in der Fabrik oder der
Bäckerei: Sicherheit und Gesundheit stehen im Arbeitsalltag an erster
Stelle. Um den betrieblichen Arbeitsschutz zu fördern, prämieren
Bund, Länder und gesetzliche Unfallversicherung die besten Ideen für
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mit dem Deutschen
Arbeitsschutzpreis 2017. Unternehmen und Einzelpersonen können ihre
innovativen Lösungen vom 11. Oktober 2016 bis zum 31. Januar 2017
einreichen. Die branchenübergreifende Auszeichnung ist mit insgesamt
40.000 Euro dotiert.
Arbeitsausfälle durch Krankheiten und Arbeitsunfälle kosten die
deutschen Unternehmen laut einer Schätzung der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jährlich rund 90 Milliarden
Euro an Bruttowertschöpfung. Neue Sicherheits- und
Gesundheitsmaßnahmen sind ein wichtiger Schlüssel, um die Fehlzeiten
zu minimieren und zugleich das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu fördern.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Länderausschuss
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung schreiben deshalb alle zwei Jahre den
Deutschen Arbeitsschutzpreis aus: Gewürdigt werden kluge Ideen und
neuartige Produkte und Prozesse im Bereich Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit. Preisgelder von 40.000 Euro sollen dafür sorgen, dass
vorbildliche Betriebe ihren Einsatz für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz fortführen können.
Zahlreiche Preisträgerinnen und Preisträger der vergangen Jahre
zeigten mit ihren Projekten, was innovativer Arbeitsschutz bedeutet.
Die Fels-Werke GmbH in Goslar entwickelte ein Verfahren, um pulvrigen
Mörtel zu brikettieren. Dadurch wurde die Staubentwicklung deutlich
verringert und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden vor
Atemwegserkrankungen besser geschützt. Der Kalkhersteller wurde dafür
in der Kategorie "technische Lösungen, Großunternehmen"
ausgezeichnet. Die Jobtour GmbH & Co. KG gewann mit dem Konzept
"Pflegebezogene Wertschätzung in der Zeitarbeit" bei den kleinen und
mittleren Unternehmen im Bereich "organisatorische Lösungen". Der
Personaldienstleiter verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und bietet
seinen Angestellten verschiedene Angebote wie zahnärztliche
Versorgung, Coachings und Weiterbildungen.
Die Bewerbungsphase für den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2017
läuft vom 11. Oktober bis zum 31. Januar 2017. Sowohl Unternehmen,
Einzelpersonen als auch Institutionen aller Größen und Branchen
können ihre Ideen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
einreichen. Eine unabhängige Expertenjury aus Wirtschaft, Politik,
Verbänden und Wissenschaft nominiert dann bis zu zwölf Betriebe und
Einrichtungen. Die Preiskategorien sind in "kleine und mittlere
Unternehmen" sowie "große Unternehmen" eingeteilt. Die vier
Gewinnerinnen und Gewinner erhalten jeweils 10.000 Euro Preisgeld und
werden am 17. Oktober 2017 auf der A+A, der weltweit wichtigsten
Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, bekannt gegeben.
Die Teilnahmebedingungen im Ãœberblick:
- Der Deutsche Arbeitsschutzpreis wird an "kleine und mittlere
Unternehmen" (1 bis 249 Beschäftigte) sowie "große Unternehmen"
(ab 250 Beschäftigte) in den Kategorien "technische" oder
"organisatorische Lösungen" vergeben.
- Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Institutionen jeder
Größe, Branche und Rechtsform sowie Einzelpersonen.
- Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2017.
- Die Preisträgerinnen und Preisträger werden am 17. Oktober 2017
auf der Messe A+A in Düsseldorf öffentlich ausgezeichnet.
Weiterführende Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie
unter: www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de.
Ãœber den Deutschen Arbeitsschutzpreis:
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis (DASP) ist Teil der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie, in der Bund, Länder und
Unfallversicherungsträger ihre Aktivitäten zum betrieblichen
Arbeitsschutz zusammenführen. Träger des DASP sind das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Länderausschuss für
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung.
Pressekontakte:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Stefan Boltz, Tel.: 030/28 876 37 68, E-Mail: presse(at)dguv.de
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Magdalena Kaminski, Tel: 040/42 837 29 02, E-Mail:
lasi(at)bgv.hamburg.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Pressestelle, Tel.: 030/18 527 21 90, E-Mail: presse(at)bmas.bund.de
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