CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger, der vom Insolvenzverwalter auf anteilige Zahlung von Verbindlichkeiten des Immobilienfonds verklagt wurde
(firmenpresse) - Berlin, 11.10.2016 – 30 Jahre nach seinem Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds Havelstraße Block 306 GbR ist ein Gesellschafter des Fonds vor dem Landgericht Berlin vom Insolvenzverwalter verklagt worden. Er soll anteilig Verbindlichkeiten des seit Jahren insolventen Immobilienfonds gegenüber der Investitionsbank Berlin (IBB) und dem Land Berlin bezahlen. Ein erheblicher Teil der geltend gemachten Forderung entfällt dabei auf Verzugszinsen.
Der 1986 aufgelegte Fonds hatte in öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau investiert. Die Fondsobjekte lagen am Rande der Altstadt von Berlin-Spandau und haben sich letztlich nicht gerechnet.
Zur Finanzierung des Projekts erhielt die Fondsgesellschaft neben gewöhnlichen Darlehen u. a. Aufwendungshilfen, die teils als verlorener Zuschuss und teils ebenfalls als Darlehen gewährt wurden.
2003 lief die Förderung aus, die IBB bzw. das Land Berlin waren nicht bereit, eine Anschlussförderung zu gewähren. Es gelang dem Fonds noch, das Land mit Hilfe eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin zu zwingen, die öffentliche Förderung einstweilen weiter auszuzahlen. Letztlich jedoch verlor die Fondsgesellschaft den Rechtsstreit in der Hauptsache und musste als Ergebnis dessen ohne weitere öffentliche Förderung auskommen und die aufgrund des OVG Beschlusses ausgezahlten Gelder zurückzahlen.
Bereits 2006 wurde ein Sanierungskonzept für den Fonds ausgearbeitet, das 2008 nochmals überarbeitet wurde. Ergebnis: Für eine erfolgreiche Sanierung des Fonds wären Gesellschafternachschüsse von 125 % erforderlich gewesen, von denen lediglich 38 % beigetrieben werden konnten, was ein Scheitern der Sanierung bedeutete. Als Konsequenz darauf wurden dem Fonds von der IBB die Darlehen gekündigt und zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt, wozu der Fonds außer Stande war.
Es folgten eine Zwangsversteigerung der Fondsobjekte und ein Insolvenzverfahren, bei dem Rechtsanwalt Köhler-Ma aus Berlin zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des Fonds bestellt wurde.
Für die Gesellschafter als besonders fatal erweist sich nun die in den 80er Jahren übliche rechtliche Gestaltung des Fonds als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Bei einer solchen GbR haftet der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, was ein großes Haftungsrisiko für die Gesellschafter bedeutet. Aus diesem Grunde ist man heute dazu übergegangen, geschlossene Fonds ganz überwiegend als Kommanditgesellschaften zu konzipieren, bei denen die Anleger nur mit ihrer Hafteinlage für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gerade stehen.
Bei der Zwangsversteigerung gingen die IBB und das Land Berlin aufgrund von vorrangig besicherter Forderungen einer weiteren Bank leer aus, weshalb sie nun versuchen, mit Hilfe des Insolvenzverwalters an ihr Geld zu kommen, der die Ansprüche von IBB und Land Berlin weiter verfolgt.
Dem Anleger gelang es nicht, sich außergerichtlich mit dem Insolvenzverwalter zu einigen, weshalb ihn der Verwalter letztlich auf Zahlung der auf seine Beteiligung anteilig entfallenden Forderungen der IBB und des Landes Berlin verklagt hat. Die Vertretung des Anlegers vor dem Landgericht Berlin hat Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin, Hamburg und Zürich übernommen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de