(ots) -
Interesse bei wichtigen Akteuren nicht erkennbar: lieber Shampoo
im Schaufenster anstatt über Sicherheit mit Medikamenten aufzuklären
Neue Software geht Schnittstellen-Problematik an / Seit 11.
Oktober 2016: CareIO Interaktionsmanagement deckt in elektronischem
Medikationsplan gefährliche Arzneimittelkombinationen in 8-stufigem
Warnsystem auf
"Solange Apotheker lieber Haarshampoos und Wellnessprodukte in
ihre Schaufenster stellen, anstatt Patienten auf den seit 1. Oktober
dieses Jahres ab drei Medikamenten gesetzlich vorgeschriebenen
Medikationsplan und Wechselwirkungscheck hinzuweisen, solange werden
wir keine Sicherheit im Umgang mit Medikamenten erreichen", weist der
Softwarechef des Pflegeportals CareIO und des bundeseinheitlichen
Medikationsplans CareIO Medic, Maik Preußner, auf bestehende
Missstände hin. "Ärzte können gar nicht wissen, was der Patient sich
noch so in der Apotheke kauft oder was der Facharzt zusätzlich
verschreibt", so Preußner weiter. "Es ist ein Skandal, dass wir trotz
Festschreibung im Gesetz noch Lichtjahre davon entfernt sind, die
Akteure Arzt, Apotheke und Patient über Schnittstellen zu vernetzen.
Die großen Hersteller treiben lieber ihre isolierten Insellösungen
voran und die Vernetzung über verschiedene Akteure hinweg wird
untergraben. Ob das die elektronische Gesundheitskarte jemals
schafft, ist fraglich." Preußner fordert ein Umdenken von Apotheken
und Ärzten und den Akteuren im Gesundheitsmarkt. Nur über das
Schaffen von Schnittstellen sei das Problem zu überwinden. Ansonsten
bleibe das deutsche Gesundheitswesen informationstechnologisch
weiterhin in der Steinzeit.
Preußners von der EU und dem Niedersächsischen
Wirtschaftsministerium ausgezeichnete Pflegesoftware bringt Arzt,
Apotheke, Pflegedienste und Patienten zusammen.
Seit heute informiert ein in den CareIO Medikationsplan
integriertes achtstufiges Warnsystem, ob gefährliche
Arzneimittelkombinationen vorliegen. Der durch Patienten kostenfrei
zu nutzende Plan enthält ein automatisiertes Interaktionsmanagement.
Er kann von Ärzten, Apothekern und Pflegediensten nach Freigabe durch
den Patienten verwendet und aktuell gehalten werden.
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