PresseKat - Ausweitung des Nachtflugverbotes am BER würde die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen

Ausweitung des Nachtflugverbotes am BER würde die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen

ID: 1410933

(ots) - Flughafenverband ADV fordert, die langfristige
Rentabilität des neuen Flughafens nicht durch politisch motivierte
Eingriffe zu gefährden. Forderungen nach Einschränkungen des
Flugbetriebs in den Tagesrandzeiten sind unverantwortlich und helfen
weder der Wirtschaft noch den Anwohnern.

"Die Rentabilität eines Flughafens hängt entscheidend von seinen
Flugbewegungen ab. Es ist höchste Zeit, dass die Politik in Berlin
und Brandenburg diese wirtschaftlichen Notwendigkeiten im Blick hat.
Fakt ist, dass die Berliner Flughäfen deutschlandweit das stärkste
Passagierwachstum verzeichnen. Wer jetzt eine signifikante
Einschränkung des Flugbetriebes fordert, beeinträchtigt die
Wirtschaftlichkeit des Flughafens. Airlines sind wie scheue Rehe. Sie
flüchten so schnell wie sie gekommen sind - insbesondere dann, wenn
die künftigen Betriebsgrundlagen entfallen und sie die geplanten
täglichen Umläufe nicht mehr abfliegen können. Politik sollte sich
nicht durch Wankelmütigkeit auszeichnen, sondern muss langfristige
und reale Rahmenbedingungen schaffen. Ebenfalls raten wir dringend
davon ab, höchstrichterlich bestätigte Rechtsgrundlagen in Frage zu
stellen", erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel zu aktuellen
Überlegungen von Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke über neue
Nachtflugregelungen am Flughafen BER.

"Fluglärm ist für die deutschen Flughäfen das Umweltthema Nr. 1.
Wir arbeiten intensiv daran, die Anwohner vor Fluglärm zu schützen
und den Lärm an den Standorten weiter zu verringern. Dabei setzen die
Flughäfen auf den aktiven und passiven Schallschutz. Den Einsatz
moderner Flugzeuge unterstützen die Flughafenbetreiber durch eine
intelligente Weiterentwicklung der lärmabhängigen Flughafenentgelte",
erläutert Ralph Beisel.

Auch weitere Initiativen zum Lärmschutz unterstützten die




deutschen Flughäfen, so etwa bei optimierten Anflugverfahren und der
Flugroutenplanung. Dadurch schaffen wir eine Entlastung für die
Bevölkerung und stützen den Wirtschaftsstandort. Insgesamt wurde das
Schutzniveau durch die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im
Jahre 2007 gerade beim Schutz vor Fluglärm in der Nacht deutlich
erhöht. Gegenüber den Verkehrsträgern Straße und Schiene gelten die
schärfsten Vorgaben für den Lärmschutz rund um die Flughäfen.

Die Europäische Kommission hat den drei Anteilseignern der
Flughafengesellschaft Berlin Brandburg GmbH*) das Erfordernis eines
wirtschaftlichen Betriebes bei den Beihilfeprüfungen ins Stammbuch
geschrieben. "Weiter eingeschränkte Betriebszeiten sind nicht Teil
der wirtschaftlichen Analyse der Kommission und würden der
Werthaltigkeit in unverantwortlicher Weise schaden. Dadurch läuft die
Politik Gefahr, am Ende den Steuerzahler zur Kasse zu bitten", so
Beisel abschließend.

*) Berlin, Brandenburg und Bund



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polders(at)adv.aero

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Datum: 11.10.2016 - 16:13 Uhr
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