PresseKat - Im Nebel den Durchblick behalten / ADAC: Abblendlicht einschalten und Mindestabstand einhalten

Im Nebel den Durchblick behalten / ADAC: Abblendlicht einschalten und Mindestabstand einhalten

ID: 1411281

(ots) - Mit der herbstlichen Witterung kommt es vermehrt
zu Nebel und da er oft plötzlich auftaucht, ist er für Autofahrer so
gefährlich. Seit drei Jahren steigt die Zahl der nebelbedingten
Unfälle mit Personenschaden - 2015 waren es laut Statistischem
Bundesamt 456 Fälle, dabei wurden 182 Menschen schwer verletzt. Durch
richtiges Verhalten sinkt diese Gefahr, hierzu die wichtigsten
ADAC-Tipps:

- Auf plötzliche Sichtbehinderungen einstellen, auch tagsüber
vorsorglich mit Abblendlicht fahren und stets bremsbereit sein.

- Ausreichend Abstand halten. Bei Nebel gilt: Mindestabstand ist
gleich Geschwindigkeit. Beträgt die Sicht also nur rund 50 Meter
(Abstand zwischen den Leitpfosten am Fahrbahnrand), dürfen
Autofahrer nicht schneller als 50 km/h fahren.

- Nebelschlussleuchten dürfen nur benutzt werden, wenn die
Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Haben sich die
Sichtverhältnisse gebessert, müssen sie wieder ausgeschaltet
werden, um den Nachfolgeverkehr nicht zu blenden.

- Automatische Lichtschalter, die dem Autofahrer das Ein- und
Ausschalten des Fahrlichts in der Dämmerung oder im Tunnel
ersparen, sorgen bei Nebel nicht für Sicherheit. Sie reagieren
lediglich auf Helligkeitsunterschiede, nicht aber auf
Sichtbehinderungen wie Nebel, Rauch oder starken Regen. Der ADAC
rät den Autofahrern deshalb, bei eingeschränkter Sicht selbst
zum Lichtschalter zu greifen. Auch die Nebelschlussleuchte wird
durch die Lichtautomatik nicht aktiviert und muss in jedem Fall
manuell zugeschaltet werden.

- Mehr Zeit für Pausen einplanen, Nebelfahrten sind anstrengend.
Wenn die Augen durch das Starren in die Nebelwand zu brennen
beginnen, sollte die Fahrt sofort unterbrochen werden. Während
der Pausen Scheinwerfer und Leuchten überprüfen, etwaigen




Schmutz und Feuchtigkeit beseitigen.

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Tel.: (089) 7676-2466
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Datum: 12.10.2016 - 10:59 Uhr
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