(ots) - Der Versuch der Fluggesellschaft Ryanair, ihren
Kunden zu verbieten, ihre Rechtsansprüche bei verspäteten,
annullierten oder überbuchten Flügen abzutreten, könnte schon in
Kürze gekippt werden. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts
Köln hervor (AZ: 113 C 381/16). Die Richter stellen darin fest, dass
ein Abtretungsverbot, wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) der Airline formuliert ist, wegen "unangemessener
Benachteiligung des Fluggastes" unwirksam sein dürfte. Nach
Auffassung des Gerichts steht das Abtretungsverbot dem Sinn und Zweck
der Fluggastverordnung und dem Verbraucherschutz entgegen.
EUflight.de, Deutschlands führender Fluggast-Sofort-Entschädiger,
hat in mehr als 150 Fällen Ansprüche von Fluggästen gegen Ryanair
übernommen und die Kunden ausgezahlt. EUflight-Geschäftsführer Lars
Watermann: "Mit dieser verbraucherunfreundlichen Maßnahme hat Ryanair
einmal mehr sein merkwürdiges Verständnis von Kundenservice unter
Beweis gestellt." Der Begriff "Passagierabfertigung" habe damit eine
neue Bedeutung erhalten; "Wir sind überzeugt, dass wir sämtliche
Verfahren zum Ryanair-Abtretungsverbot gewinnen werden."
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Dr. Lars Watermann
Geschäftsführer
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