PresseKat - Landgericht Berlin verurteilt DKB zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages

Landgericht Berlin verurteilt DKB zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages

ID: 1411897

(ots) - Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 06.
Oktober 2016 - 10 O 376/15 - die Deutsche Kreditbank AG (DKB) zur
Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages verurteilt und
Nutzungsersatz von 2,5 Prozentpunkten über Basiszins zuerkannt. Die
Kläger hatten am 8./11. März 2006 zum Zwecke der Finanzierung eines
Vermietungsobjekts einen Darlehensvertrag über einen Betrag von
177.680,00 Euro mit der DKB geschlossen. Die Kläger - ein Ehepaar aus
Baunatal in der Nähe von Kassel - wurden von HAHN Rechtsanwälte
vertreten.

Das Landgericht Berlin stellt fest, dass der Darlehensvertrag aus
dem Jahr 2006 wirksam widerrufen worden sei. Die dortige
"frühestens"-Belehrung sei fehlerhaft. Laut dem Landgericht wurde mit
der Belehrung nicht zutreffend über den Beginn der Widerrufsfrist
belehrt. Die Bank könne sich auch nicht mit Erfolg auf die
Gesetzesfiktion des Paragraphen 14 BGB-Infoverordnung a.F. berufen,
weil sie das Muster nicht unverändert übernommen habe. Zwar habe der
4. Zivilsenat des Kammergerichts in seiner Entscheidung vom 22.
Dezember 2014 entschieden, dass eine gewisse redaktionelle
Bearbeitung mit einer dadurch bedingten grammatikalischen
Folgeänderung als unschädlich anzusehen sei. Die Eingriffe der
Beklagten in das Muster gehen nach dem Landgericht aber über eine
sprachliche Reduktion hinaus. So sei die im Muster vorgesehene und
durch Fettdruck hervorgehobene Zwischenüberschrift "Widerrufsrecht"
ersatzlos gestrichen worden. Ein weiterer inhaltlicher Eingriff
beträfe die unter der Zwischenüberschrift "Finanzierte Geschäfte"
wiedergegebene Textpassage. Diesbezüglich sei der Gestaltungshinweis
9 nicht umgesetzt worden. Auch seien entgegen der Auffassung der
Beklagten keine Verwirkung und auch kein Rechtsmissbrauch anzunehmen.

"Das Urteil des Landgerichts Berlin reiht sich bei den sogenannten




Widerrufsfällen ein in eine Vielzahl von mittlerweile positiven
Urteilen für Verbraucher gegen die DKB", stellt der Hamburger
Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte fest. "Das Urteil sollte
allen Kunden der DKB, deren Kreditvertrag eine ähnliche bzw.
identische Widerrufsbelehrung enthält, animieren, sich um eine
fachanwaltliche Vertretung am besten durch eine renommierte Kanzlei
zu bemühen", meint Hahn abschließend.



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Datum: 13.10.2016 - 10:48 Uhr
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