(ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in
ihrer Oktober-Sitzung neue Kriterien für die Eignungsanforderungen an
Jugendschutzprogramme beschlossen und dabei auch Anregungen der
Selbstkontrollen aufgenommen. Der novellierte
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der zum 01.10.2016 in Kraft
getreten ist, regelt in § 11 Abs. 3, dass die KJM im Benehmen mit den
anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Kriterien
für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen festlegen kann.
In diesem Zusammenhang wollen die für die Anerkennung zuständigen
Selbstkontrollen (FSF, FSM, FSK, USK) zukünftig in eigener
Verantwortung ein Gütesiegel vergeben, das neu entwickelt wurde und
das Eltern und andere Nutzer zukünftig auf anerkannte und besonders
hochwertige Jugendschutzprogramme aufmerksam machen soll.
Andreas Fischer, KJM-Vorsitzender dazu: "Ich freue mich, dass es
uns in einem sehr konstruktiven Austausch mit den vier
Selbstkontrolleinrichtungen fast zeitgleich mit dem Inkrafttreten der
Novelle gelungen ist, Kriterien zu entwickeln, die ebenso
anspruchsvoll wie realistisch sind. Mit dieser Initiative für gute
und wirksame Jugendschutzprogramme leisten wir gemeinsam einen
wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des technischen
Jugendmedienschutzes."
Nach dem neuen JMStV sind die vier anerkannten Einrichtungen der
Freiwilligen Selbstkontrolle ab sofort für die Durchführung des
Anerkennungsverfahrens von Jugendschutzprogrammen zuständig. Damit
wird das System der regulieren Selbstregulierung gestärkt und es
sollen neue Impulse für eine schnelle Verbreitung von
Jugendschutzprogrammen gesetzt werden.
"Die FSM hat in den letzten Jahren bereits zahlreiche technische
Jugendschutzlösungen bewertet", so Martin Drechsler, Geschäftsführer
der FSM, "Mit unserer interdisziplinär hochkarätig besetzten
Gutachterkommission verfügen wir über ein Gremium mit Experten aus
Wissenschaft und Praxis, das Anbietern bei der Einschätzung von Tools
für klassische Internetangebote, VoD-Plattformen oder konvergente und
mobile Dienste zur Verfügung steht. Wir freuen uns, zukünftig
Jugendschutzsysteme auf gesetzlicher Grundlage anerkennen und mit
einem Gütesiegel versehen zu können, damit Familien gute Angebote
leichter erkennen und erreichen können."
Erstmals umfassen die Eignungsanforderungen der KJM neben den
Kriterien für klassische webbasierte Jugendschutzprogramme auch
Kriterien für die Bewertung der Geeignetheit von Jugendschutzlösungen
so genannter "geschlossener Systeme". Gemäß dem novellierten
Staatsvertrag zählen diese nun auch in das Spektrum der
anerkennungsfähigen Programme. Unter "geschlossenen Systemen"
versteht man Plattformen, die den Zugang zu Telemedien ermöglichen,
also beispielsweise Spielekonsolen, VoD-Angebote oder
Pay-TV-Plattformen. Diese verfügen oftmals über eigens dafür
konfigurierte Jugendschutzlösungen.
Das Kriterienpapier finden Sie unter
http://www.kjm-online.de/telemedien/jugendschutzprogramme.html.
Informationen zur Anerkennung bei der FSM und zum Gütesiegel finden
Sie unter http://www.fsm.de/de/unser-angebot#U3_3.
Ãœber die FSM
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM
e.V.) ist eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich
Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den
Jugendmedienschutz - insbesondere die Bekämpfung illegaler,
jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in
Online-Medien. Dazu be-treibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die
sich jedermann kostenlos wenden kann, um jugendgefährdende
Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und
Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.
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