(ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die
Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die
vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der
EU und Kanada entschieden. Die drei Organisationen reagieren darauf
mit ersten Bewertungen:
Jörg Haas von Campact: "Das Urteil ist eine Ohrfeige für die
Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung
für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns an dieser
Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck
machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen
Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen
in Landesregierungen stehen beim Bürger in der Pflicht, CETA im
Bundesrat zu stoppen."
Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:
"Es ist ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere
Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will - schließlich haben
weder die Bundesregierung noch die Europäische Kommission die
Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von
Sigmar Gabriel und Angela Merkel, deren Versuch, ein
Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir
mussten bis zum Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die
massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie diskutiert wird. Das
Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern
formuliert strenge Auflagen - das zeigt, dass die Bundesregierung die
Folgen des Abkommens für die Demokratie allzu sehr auf die leichte
Schulter genommen hat. Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber
vieles. Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!"
Roman Huber, Geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie: "Wir
haben in diesem Eilverfahren wichtige Erfolge: Unsere Argumente
wurden gehört, sie werden im Hauptverfahren ausführlich verhandelt
werden, und die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Deutschland
die vorläufige Anwendung aus eigener Kraft wieder aufkündigen kann.
Die Ausschüsse müssen jetzt demokratisch legitimiert werden und es
dürfen weniger Teile von CETA vorläufig in Kraft gesetzt werden als
geplant. Wir haben mehr Demokratie erreicht. Nach dem Verlauf der
Anhörung ist es wahrscheinlicher denn je, dass CETA gegen das
Grundgesetz verstößt."
Fragen und Antworten zur Verfassungsbeschwerde:
www.tinyurl.com/faq-ceta-bverfg
Pressekontakt:
Campact: Jörg Haas, haas(at)campact.de, 0152/22888799
Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse(at)mehr-demokratie.de,
0178/816 30 17;
Ansprechpartnerin für Organisatorisches vor Ort: Nicola Quarz,
0157/72389352
foodwatch: Martin Rücker, presse(at)foodwatch.de, 0174/3751689
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