(ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in
Karlsruhe bezüglich des Handelsabkommens CETA erklärt AfD-Sprecher
Jörg Meuthen:
"Das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter, die Anträge auf
eine einstweilige Anordnung gegen CETA abzulehnen, ist bedauerlich.
CETA beinhaltet, ähnlich wie TTIP, eine Reihe von Punkten, die
unter demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipen abzulehnen sind.
Vor allem ist die Ãœbertragung von staatlichen Hoheitsrechten auf
Sonderschiedsgerichte in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar.
Die AfD lehnt Abkommen, die intransparent und ohne
Parlamentsbeteiligung zustande kommen, grundsätzlich ab. Besonders
wenn diese Investitionsschutzregeln und Bestrebungen zur
regulatorischen Harmonisierung beinhalten, ist eine Einbeziehung des
Bundestags unerlässlich. Genau diese Beteiligung des höchsten
deutschen Gesetzgebungsorgans kann nun durch das Karlsruher Urteil
umgangen werden. Damit wird der Bundestag in einer Frage übergangen,
die einen klaren Eingriff in deutsche Souveränitätsrechte beinhaltet.
Das hätten die Verfassungsrichter nicht ignorieren dürfen."
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
christian.lueth(at)alternativefuer.de
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