(ots) - Am 29. September 2016 hat die Nichia Corporation
("Nichia") beim Landgericht Düsseldorf den Erlaß einer einstweiligen
Verfügung gegen die Mouser Electronics Inc. ("Mouser") beantragt.
Nichia macht geltend, dass das von der Everlight Electronics Co.,
Ltd. ("Everlight") hergestellte und von Mouser in Deutschland
vertriebene weiße LED Produkt "334-15/X1C5-1QSA" Nichias YAG Patent
EP 936 682 (DE 697 02 929) verletzt.
Das Landgericht Düsseldorf ist der Argumentation von Nichia
gefolgt, dass das vorbenannte Everlight Produkt Anspruch 1 von
Nichias YAG Patent verletzt, und hat die einstweilige Verfügung noch
am selben Tag erlassen. In Anbetracht der besonderen Dringlichkeit
ist die einstweilige Verfügung durch Beschluss, d.h. ohne vorherige
Anhörung von Mouser ergangen. Die einstweilige Verfügung wurde Mouser
am 7. Oktober 2016 zugestellt. Es handelt sich um eine vorläufige
Rechtsschutzmaßnahme, die von Mouser noch mit Rechtsmitteln
angegriffen werden kann.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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