PresseKat - Sozialversicherung mit 1,3 Milliarden Euro Defizit im 1. Halbjahr 2016

Sozialversicherung mit 1,3 Milliarden Euro Defizit im 1. Halbjahr 2016

ID: 1412342

(ots) - Die Sozialversicherung erreichte im ersten
Halbjahr 2016 ein kassenmäßiges Finanzierungsdefizit - in Abgrenzung
der Finanzstatistiken - von 1,3 Milliarden Euro. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fiel das Defizit damit um 3,4
Milliarden Euro geringer aus als im ersten Halbjahr 2015.

In der ersten Jahreshälfte 2016 summierten sich die Einnahmen der
Sozialversicherung auf 293,4 Milliarden Euro. Dies entspricht
gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 einem Anstieg um 4,2 %. Die
Ausgaben erhöhten sich um 3,0 % auf 294,7 Milliarden Euro. Die
Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Krankenversicherung, die
gesetzliche Unfallversicherung, die allgemeine Rentenversicherung und
die knappschaftliche Rentenversicherung, die Alterssicherung für
Landwirte, die soziale Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für
Arbeit einschließlich der Extrahaushalte der Sozialversicherung.

Mit jeweils 48 % stellte die allgemeine Rentenversicherung die
höchsten Anteile der Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherung.
Die allgemeine Rentenversicherung wies das sechste Quartal in Folge
ein finanzwirtschaftliches Defizit auf. Dies ist auf den gesunkenen
Beitragssatz zurückzuführen sowie auf die jüngsten rentenpolitischen
Maßnahmen wie zum Beispiel die Ausweitung der anrechenbaren
Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ("Mütterrente").
Im ersten Halbjahr 2016 bezifferte sich das Finanzierungsdefizit der
allgemeinen Rentenversicherung auf 1,0 Milliarden Euro, das waren 1,2
Milliarden weniger als im ersten Halbjahr 2015. Dies resultiert
daraus, dass einer Ausgabensteigerung von 2,6 % auf 140,5 Milliarden
Euro eine Erhöhung der Einnahmen um 3,6 % auf 139,5 Milliarden Euro
gegenüberstand. Wesentlich bei den Einnahmen hervorzuheben sind zwei
Entwicklungen: Die Beiträge stiegen verglichen mit dem ersten




Halbjahr 2015 um 3,9 % auf 97,8 Milliarden Euro; die Bundeszuschüsse,
Beiträge für Kindererziehungszeiten und Erstattungen erhöhten sich im
gleichen Zeitraum um 3,1 % auf 41,2 Milliarden. Das
Finanzierungsdefizit der allgemeinen Rentenversicherung wurde durch
eine planmäßige Entnahme aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt.

Den einnahmen- und ausgabenseitig zweitgrößten Bereich der
Sozialversicherung bildet die gesetzliche Krankenversicherung
einschließlich Gesundheitsfonds, die zusammen seit dem ersten Quartal
2014 regelmäßig ein Defizit aufwiesen. Im ersten Halbjahr 2016
bezifferte sich das Defizit auf 2,6 Milliarden Euro und war damit 1,7
Milliarden Euro niedriger als ein Jahr zuvor. Ausschlaggebend für die
Verbesserung des Finanzierungssaldos war, dass die Einnahmen (+ 6,1
%) prozentual stärker stiegen als die Ausgaben (+ 4,3 %). Steigende
Arzneimittelausgaben und Behandlungskosten sowie das Defizit des
Gesundheitsfonds bestimmten die Ausgabenentwicklung.

Insgesamt ergab sich für die Bundesagentur für Arbeit
(einschließlich Versorgungsfonds) im ersten Halbjahr 2016 ein
Finanzierungsüberschuss von 1,6 Milliarden Euro. Die Einnahmen der
Bundesagentur für Arbeit einschließlich deren Versorgungsfonds lagen
in der ersten Jahreshälfte 2016 bei 17,4 Milliarden Euro. Verglichen
mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum ergab sich eine Zunahme um
2,4 %. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf den deutlichen Anstieg
der in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtigen Beschäftigung
sowie der gestiegenen Bruttolohnsumme und den daraus resultierenden
Beitragseinnahmen zurückzuführen. Die Ausgaben gingen hingegen um 4,0
% auf 15,8 Milliarden Euro zurück. Auffällig sind hier die gesunkenen
Personalausgaben, die vor allem auf die einmalige Erstattung von
Sanierungsgeldern durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder zurückzuführen sind. Ebenfalls rückläufig entwickelten sich
die "Laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an andere Bereiche". Aus dem
Rückgang der Leistungsbezieher und -bezieherinnen resultierten
geringere Ausgaben für das Arbeitslosengeld. Bedingt durch
demografische Effekte nahmen auch die Ausgaben zur Förderung der
Berufsausbildung ab.

Verglichen mit dem Vorjahr stiegen sowohl die Einnahmen als auch
die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ausgabenseitig
wirkte sich die Reform der Pflegeversicherung mit dem Inkrafttreten
des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2016 aus. Die
Einnahmenseite profitierte - wie auch die der anderen
Sozialversicherungszweige - von der anhaltend guten konjunkturellen
Entwicklung.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.


Weitere Auskünfte gibt:
Jennifer Schmitt,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 29 65,
www.destatis.de/kontakt



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Datum: 14.10.2016 - 08:00 Uhr
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