(ots) - Nach Suizid: Kritik an sächsischem
Strafvollzugsgesetz
Gewerkschaft fordert Möglichkeit der Videoüberwachung
Osnabrück. Nach dem Selbstmord eines Terrorverdächtigen in einem
Leipziger Gefängnis beklagt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft
der Strafvollzugsbediensteten "Lücken im sächsischen
Strafvollzugsgesetz". Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
sagte Anton Bachl: "Bei möglicherweise suizidgefährdeten Gefangenen
wie in diesem Fall ist der Sprung von einer Überprüfung der Zelle in
einem gewissen Zeitintervall bis zu einer Vollzeitbettwache viel zu
groß." Bei einer Videoüberwachung der Zelle wäre die
Wahrscheinlichkeit erheblich höher, einen Suizid noch rechtzeitig zu
erkennen, sagte Bachl. "Das Gesetz in Sachsen erlaubt so etwas aber
nicht, obwohl es für die Gefangenen, aber auch das Personal die
bessere Lösung wäre."
Der Gewerkschafter verwies in diesem Zusammenhang auf die
angespannte Personallage in den sächsischen Gefängnissen. Bachl
appellierte an die Politik in Sachsen, die Lücke zu schließen, und
Kameraüberwachung bei suizidgefährdeten Insassen zu erlauben. Er
verwies auf die Bundesländer Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, wo
es entsprechende Regelungen gebe.
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