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Winterreifen: Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen / TÜV Rheinland: Beim Kauf auf Schneeflockensymbol achten / Bessere Haftung bei Glätte durch spezielle Gummimischung

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(ots) - Mit Winterreifen sind Autofahrer in der kalten
Jahreszeit sicher unterwegs und erfüllen zugleich die rechtlichen
Vorschriften. Denn der Gesetzgeber schreibt eine den
Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung vor. "Die Faustregel für
die Montage lautet von O bis O - also von Oktober bis Ostern",
erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und
ergänzt: "Durch ihr stärker verzahntes Profil und die speziell für
die Kälte optimierte Gummimischung haften Winterreifen bei Schnee und
Eis erheblich besser auf der Fahrbahn." Beim Kauf von neuen Pneus auf
das Schneeflockensymbol achten. M+S-Reifen (Matsch und Schnee) sind
häufig nur eingeschränkt wintertauglich. Gleichwohl genügen sie den
gesetzlichen Anforderungen. Das gilt auch für sogenannte Ganzjahres-
oder Allwetterreifen. "Sie sind nur ein Kompromiss für diejenigen,
die bei starkem Schneefall nicht zwingend auf ihr Auto angewiesen
sind", betont Sander.

Alter an der DOT-Kennziffer erkennen

Vor der Montage den Luftdruck der Winterreifen kontrollieren und
die Pneus genau prüfen. Reifen mit Beschädigungen gewährleisten keine
ausreichende Sicherheit. Das gilt auch für Gummis mit einem Profil
von unter vier Millimetern oder einem Alter von mehr als sechs
Jahren. Das Alter lässt sich mithilfe der DOT-Kennziffer auf der
Seitenwand ermitteln. Die ersten beiden Ziffern stehen für die
Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr.

Defektes Kontrollsystem bedeutet Mangel bei der HU

Neue Autos, Geländewagen und Wohnmobile bis zu 2,5 Tonnen
zulässigem Gesamtgewicht müssen mit einem elektronischen
Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgerüstet sein. Wichtig: Beim
Reifenwechsel das RDKS neu kalibrieren. Hierzu die Betriebsanleitung
des Fahrzeugs beachten. Technische Laien suchen besser eine
Fachwerkstatt auf. Das RDKS überwacht automatisch den Reifendruck und




warnt im Cockpit vor Abweichungen. Ãœbrigens: "Ein defektes oder
deaktiviertes RDKS gilt bei der Hauptuntersuchung als Mangel, der
umgehend zu beseitigen ist", sagt der TÃœV Rheinland-Experte.



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Datum: 14.10.2016 - 10:00 Uhr
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