PresseKat - Bundesverwaltungsgericht: Herausgabe von Telefonlisten im Jobcenter

Bundesverwaltungsgericht: Herausgabe von Telefonlisten im Jobcenter

ID: 1412876

Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 20.10.2016:
Sind Jobcenter verpflichtet, die Telefonnummern ihrer Mitarbeiter herauszugeben?

(firmenpresse) - Das Bundesverwaltungsgericht wird zu dieser Frage am 20.10.2016 um 11 Uhr öffentlich verhandeln und das Urteil verkünden.

Die meisten Jobcenter in Deutschland halten die Telefonnummern ihrer Mitarbeiter geheim. Wollen Betroffene telefonischen Kontakt mit der Behörde aufnehmen, müssen sie hierfür die Hotline eines externen Serviceanbieters anrufen. Dessen Mitarbeiter haben auch in dringenden Fällen keine Möglichkeit, Anrufer an die zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters durchstellen.

Unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verlangen vier Betroffene nun die Herausgabe von Jobcenter-Diensttelefonlisten mit den direkten Telefonnummern der Mitarbeiter und zogen hierfür bis vor das Bundesverwaltungsgericht.

„Die aktuelle Situation führt zu einer Vielzahl von Problemen“, erklärt Sven F., einer der Kläger. „Gerade im Bereich des Arbeitslosengelds II bedrohen schon kleine Probleme schnell die Existenz der Betroffenen. Kurze Informationswege und schnelles Handeln auf Seiten des Jobcenters sind immer wieder essentiell, um existenzielle Notlagen zu beseitigen“, erklärt Rechtsanwältin Kristina Sosa Noreña, die gemeinsam mit ihrem Kollegen Rechtsanwalt Dirk Feiertag zwei der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht vertritt.

„Selbst gegenüber uns Rechtsanwälten werden die Dienstnummern geheim gehalten. Eine unbürokratische schnelle Klärung von Problemen, oft auch nur von Missverständnissen, ist uns dadurch leider unmöglich“, so Feiertag.

Nach § 5 Abs. 4 IFG sind die amtlichen Kontaktdaten von Bearbeitern nicht vom Informationszugang ausgeschlossen „soweit kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist“. Als einzige gesetzlich mögliche Ausnahme käme hier eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Betracht. Das OVG Münster hat den Anspruch eines Klägers in der Vorinstanz abgelehnt, da es die öffentliche Sicherheit durch die Herausgabe der Telefonnummern gefährdet sah. Ob das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls eine Sicherheitsgefahr in der Herausgabe von Telefonlisten sieht, wird sich nun am Donnerstag zeigen.





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Datum: 16.10.2016 - 23:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Kristina Sosa Noreña
Stadt:

Leipzig


Telefon: 0341-26536078

Kategorie:

Soziales


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.10.2916

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