(ots) -
- Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt nehmen 26
Prozent der deutschen Autobesitzer den Reifenwechsel selbst vor.
- Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof gibt Tipps, was beim
Wechsel der Autoreifen zu berücksichtigen ist.
Selbst ist der Mann oder die Frau - auch beim Reifenwechsel. Einer
repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt zufolge
legt ein Viertel aller Autobesitzer in Deutschland lieber selbst Hand
an, statt die Profis von der Kfz-Werkstatt zu beauftragen.(1) Was die
Hobbymechaniker dabei beachten sollten, erklärt Frank Bärnhof,
Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Boxenstopp in Eigenregie bevorzugt
Die Tage werden kürzer, das Wetter ungemütlicher. Mit Beginn der
dunklen Jahreszeit sollten Autobesitzer rechtzeitig von Sommer- auf
Winter- bzw. Ganzjahresreifen wechseln. Einen Besuch in der Werkstatt
hält mehr als jeder Dritte allerdings für unnötig. Laut Umfrage
bevorzugen es insgesamt 39 Prozent, ihre Autoreifen eigenhändig zu
wechseln (26 Prozent) oder den Tausch von Verwandten, Freunden oder
Bekannten vornehmen zu lassen (13 Prozent). Frank Bärnhof erklärt,
worauf es ankommt: "Wer die Reifen selbst wechselt, sollte sich an
die Montageanleitung halten und das passende Werkzeug verwenden. Wird
der Wechsel nicht richtig vorgenommen, steigt das Unfallrisiko." Der
Experte rät außerdem: "Zuerst sollten Alter und Zustand der Reifen
überprüft werden. Die Winterreifen sollten nicht älter sein als fünf
Jahre und das Profil mindestens vier Millimeter tief sein."
Die richtige Zeit für den Wechsel
Von Oktober bis Ostern - so lautet eine Faustregel. Seit 2010 sind
Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte und -matsch sowie Eis- oder
Reifglätte vorgeschrieben. Sie tragen die Kennzeichnung "Matsch und
Schnee" (M+S) sowie ein Piktogramm mit Berg und/oder Schneeflocke.
"Wer bei Glatteis mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit einem
Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Verursacht
man einen Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro", warnt Frank
Bärnhof. "Zudem kann die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung dem
Fahrer auch dann eine Teilschuld auferlegen, wenn er selbst der
Geschädigte ist." Auch die Vollkasko-Versicherung kann ihre
Leistungen kürzen.
(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage "Sicherheit und Komfort im
Auto" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von
CosmosDirekt. Im Mai 2016 wurden in Deutschland 1.004 Autofahrer ab
18 Jahren befragt, die ein Auto im Haushalt besitzen.
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