PresseKat - Saisonkennzeichen: Fahrzeug darf nur auf Privatgrundstück überwintern

Saisonkennzeichen: Fahrzeug darf nur auf Privatgrundstück überwintern

ID: 1413620

TÜV Rheinland: Bußgeld bei Abstellen auf öffentlichem Gelände / Rechtliche Konsequenzen bei unerlaubten Fahrten / HU möglichst im Nutzungszeitraum

(PresseBox) - Am ersten November beginnt für viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen die Winterpause. Zahlreiche Motorradfahrer, Caravaner, Wohnmobil- und Cabriolet-Besitzer nutzen wegen der günstigeren Versicherungstarife eine solche Beschränkung auf einen bestimmten Zeitabschnitt. Auf dem Nummernschild ist rechts die Geltungsdauer eingeprägt ? etwa oben 04 und unten 10 (= April bis Oktober). Der Zeitraum wird außerdem im Fahrzeugschein und in der Versicherungspolice vermerkt. Er beginnt um 0:00 Uhr des ersten Tages und endet um 24:00 Uhr des letzten Tages.
Auch Parkplätze sind tabu
?Außerhalb dieser Periode dürfen Fahrzeuge nur auf privaten Grundstücken, nicht jedoch auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abgestellt werden?, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Wer dies missachtet, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Außerdem droht ein Bußgeld. Auch wenn die Verlockung noch so groß ist: Eine unerlaubte Spritztour ? etwa bei schönem Wetter ? zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Bei einem Unfall können noch Regressansprüche der Versicherung hinzukommen.
Bei Verkauf Zulassungsstelle informieren
?Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung sollte nach Möglichkeit nicht in die nutzungsfreie Zeit fallen?, betont der TÜV Rheinland-Fachmann und fügt hinzu: ?Ansonsten muss die HU im ersten Monat des nächsten Nutzungszeitraums nachgeholt werden.? Die Phase, in der das Auto auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf, beträgt mindestens zwei und höchstens elf Monate. Dieser Zeitraum lässt sich nicht aufteilen ? etwa vier Monate im Winter und weitere zwei Monate im Frühjahr. Da Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen rechtlich nicht stillgelegt sind, muss der Halter einen Verkauf umgehend der Zulassungsstelle melden.

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.





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TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.



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Datum: 18.10.2016 - 10:00 Uhr
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