(ots) -
Rauchwarnmelder sind bereits in 14 von 16 Bundesländern in privat
genutzten Wohngebäuden vorgeschrieben. Ab 1. Januar 2017 gilt die
Warnmelder-Pflicht auch in Nordrhein-Westfalen. Allerdings wissen das
viele nicht, wie eine repräsentative Umfrage des
Marktforschungsinstituts mafo.de im Auftrag des
Sicherheitstechnik-Herstellers ABUS in Nordrhein-Westfalen zeigt.
Denn in der Regel ist nicht das Feuer an sich tödlich. In über 80
Prozent der Fälle ist der Rauch, der vorab entsteht, die
Todesursache. Er ereilt die Menschen lautlos im Schlaf. Wer schläft,
hört und riecht keinen Rauch, da die Sinnesorgane ebenfalls ruhen.
85 Prozent der Nordrhein-Westfalen halten Rauchwarnmelder für
sinnvoll
Ein Viertel der 1.000 Befragten konnten nicht sagen, wann das neue
Gesetz in Kraft tritt. Immerhin sind 66,8 Prozent aller Wohnungen und
Häuser in Nordrhein-Westfalen schon mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet.
85 Prozent der Befragten halten die Rauchwarnmelder-Pflicht für
sinnvoll. Frauen (87,3 Prozent) scheinen hier verantwortungsbewusster
zu sein als Männer (83,9 Prozent). Gefährlich: 15,2 Prozent der
Befragten, die in ihren Wohnräumen noch keine Rauchwarnmelder
installiert haben, schätzen die Gefahr eines Brandes als gering ein.
Hier scheinen Männer (22,1 Prozent) deutlich leichtsinniger als
Frauen (9,6 Prozent) zu sein. Leichtsinn, der tödlich enden kann:
Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen an
Wohnungsbränden. Unter ihnen sind fast immer Kinder. In den meisten
Fällen hätten Rauchwarnmelder Leben retten können.
Gut zu wissen, dass der Sicherheitsgedanke beim größten Teil der
Bevölkerung fest verankert ist. So nannten 66,5 Prozent der Befragten
als Hauptgrund für die Installation von Rauchwarnmeldern den Schutz
der Familie. 27,8 Prozent gaben an, lediglich der gesetzlichen
Pflicht nachgekommen zu sein.
In welchen Räumen Rauchwarnmelder vorhanden sein müssen, ist den
meisten Umfrageteilnehmern bekannt. 71,3 Prozent nannten das
Schlafzimmer, 69,6 Prozent Flur und Rettungswege, 64,2 Prozent die
Kinderzimmer. 11,6 Prozent waren fälschlicherweise der Meinung, es
gebe dazu keine Vorgaben. 43,1 Prozent zählten die Küche zu den
Räumen, die mit einem Warnmelder ausgestattet sein müssen. Das ist
aber nicht der Fall.
Übrigens: Für Einbau und Beschaffung der Rauchwarnmelder ist in
der Regel der Vermieter zuständig.
Pressekontakt:
Julia Menne
Marktkommunikation Haussicherheit
ABUS August Bremicker Söhne KG
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