PresseKat - Ehen von Minderjährigen: Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen

Ehen von Minderjährigen: Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen

ID: 1414199

(ots) - Anlässlich der laufenden Diskussion um
Rechtsänderungen zu Ehen von Minderjährigen, die im Ausland
geschlossen worden sind, empfiehlt das Deutsche Institut für
Menschenrechte, dass jeder Einzelfall geprüft und auf Grundlage des
Kindeswohls entschieden werden sollte.

Eine pauschale Unwirksamkeit kann im Einzelfall zu problematischen
Situationen für die Minderjährigen führen. Bei Kindern ab 14 Jahren
gilt es daher, den Einzelfall zu betrachten und jeweils individuell
das Kindeswohl abzuwägen. Würden die Ehen generell für unwirksam
erklärt, würde das bedeuten, dass sie nie bestanden haben. Damit
gingen alle Rechte verloren, die sich aus einer Ehe für die Eheleute
und für die in der Ehe gezeugten Kinder ergeben. Die Minderjährigen
hätten keine Unterhaltsansprüche, Kinder würden ohne anerkannten
Vater ihren Erbanspruch verlieren und als illegitim angesehen. Damit
wären die verheirateten Minderjährigen und die Kinder ins soziale
Abseits gedrängt und eine Rückkehr in die Heimatländer könnte
unmöglich werden.

Aus dem richtigen menschenrechtlichen Ziel einer weltweiten
Ehemündigkeit ab 18 Jahren lässt sich nicht die Schlussfolgerung
ziehen, dass Staaten Ehen von Minderjährigen, die nach ihrem
Heimatrecht wirksam geschlossen sind, aus menschenrechtlichen Gründen
ausnahmslos als unwirksam behandeln sollen. Ein Eintreten gegen Ehen
von Minderjährigen weltweit steht nicht im Widerspruch zu einem
differenzierten Herangehen an bereits geschlossene Ehen in
Deutschland.

Ein Verbot in Deutschland von Minderjährigen-Ehen, die im Ausland
geschlossen worden sind, verhindert die Eheschließungen im
Herkunftsland nicht. Dazu müssten die Ursachen in diesen Ländern
bekämpft werden. Minderjährige heiraten beispielsweise vermehrt vor
der Flucht, da sie auf Schutz vor sexuellem Missbrauch während der




Flucht hoffen. Das Kindeswohl der Betroffenen muss das Leitprinzip
für die Entscheidung sein, wie mit der einzelnen, bereits bestehenden
Ehe umzugehen ist. Das Institut empfiehlt daher, das Kindeswohl als
Kriterium der Entscheidung des Familiengerichts über die Aufhebung
der Ehemündigkeit zu stärken.

Heute tagt die Bund-Länder-AG im Bundesministerium für Justiz und
Verbraucherschutz. Sie erarbeitet derzeit einen Regelungsvorschlag.
Sie prüft auf Anregung der Justizministerkonferenz der Länder, ob das
Ehemündigkeitsalter in Deutschland generell auf 18 Jahre angehoben
werden soll. Zudem soll geprüft werden, ob nach ausländischem Recht
geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll,
wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht.

Weitere Informationen

Positionspapier "Ehen von Minderjährigen: das Kindeswohl in den
Mittelpunkt stellen".
http://ots.de/MBMFe



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin Zimmerstraße 26/27 |
10969 Berlin Telefon: 030 259 359 14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Datum: 19.10.2016 - 11:11 Uhr
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