PresseKat - BND-Gesetz: Internationale Geheimdienstkooperation muss unabhängig und wirksam kontrolliert werden

BND-Gesetz: Internationale Geheimdienstkooperation muss unabhängig und wirksam kontrolliert werden

ID: 1414947

(ots) - Anlässlich der morgigen Verabschiedung des
Gesetzespaketes zur Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
(BND) und der Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums durch den
Bundestag empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, eine
wirksame Kontrolle von Kooperationen deutscher Nachrichtendienste mit
ausländischen Partnern sicherzustellen.

Mit der Neufassung des BND-Gesetzes werden auch Rechtsgrundlagen
für internationale Kooperationen geschaffen. Diese können in
gemeinsamen Überwachungsprogrammen von BND und ausländischen
Partnerdiensten sowie in internationalen Geheimdienst-Datenbanken
bestehen. Eine wirksame Kontrolle solcher Kooperationen ist mit dem
heute verabschiedeten Gesetz nicht gewährleistet.

Das neue "Unabhängige Gremium" zur Aufsicht über der
BND-Auslandsaufklärung kann danach stichprobenartig prüfen, ob durch
Partnerdienste eventuell widerrechtlich ausgespähte Ziele bei
Überwachungskooperationen zuverlässig ausgefiltert werden. Ihm fehlen
jedoch die Befugnisse und Ressourcen für eine wirksame Kontrolle.
Dies gilt auch für die Bundesdatenschutzbeauftragte. Schon länger
klagt sie über Personalmangel, und ihre Befugnis zur Überprüfung
internationaler Kooperationen ist durch die "Staatswohlklausel" des
Bundesdatenschutzgesetzes beschränkt. Jeglicher externer Kontrolle -
selbst jener durch das Parlamentarische Kontrollgremium - entziehen
sich internationale Kooperationsprojekte, an denen sich deutsche
Dienste im Ausland beteiligen. Detailinformationen zur Zusammenarbeit
sind von den Unterrichtungspflichten der Bundesregierung gegenüber
dem Kontrollgremium ausgenommen.

Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten, die unabhängigen
Aufsichtsgremien mit ausreichenden Ressourcen und umfassenden
Befugnissen zur wirksamen Kontrolle internationaler




Geheimdienst-Kooperationen auszustatten. Hierzu bräuchte es auch
Möglichkeiten zur zügigen Klärung von Streitfällen durch ein eigenes
Klagerecht für die Aufsichtsgremien. Zudem sollten Gremien der
Geheimdienst-Kontrolle nicht wie bisher unter die "Third Party Rule"
fallen, nach der ein Geheimdienst Informationen, die er von einem
Partnerdienst erhalten hat, nicht ohne dessen Zustimmung an eine
dritte Partei weitergeben darf.

Weitere Informationen

Menschenrechtliche Anforderungen an die
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung und ihre Kontrolle. Stellungnahme
des Institutes zur Öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des
Deutschen Bundestages am 26. September 2016. A-Drs. 18(4)653 E
http://ots.de/SsmqC

Eric Töpfer (2015): Rechtsschutz im Staatsschutz? Das
Menschenrecht auf wirksamen Beschwerde in der Terrorismus- und
Extremismusbekämpfung. Policy Paper Nr. 33. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte http://ots.de/VnNqG



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand - Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Datum: 20.10.2016 - 15:24 Uhr
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