PresseKat - Ärztlicher Nachwuchs und medizinethische Themen

Ärztlicher Nachwuchs und medizinethische Themen

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(ots) - Bei der Auftaktveranstaltung des 75. Bayerischen
Ärztetages vom 21. bis 23. Oktober in Schweinfurt dreht sich alles um
die sogenannte "Generation Y". Die Keynote mit dem Titel "So tickt
die junge Generation" wird von Professor Dr. Klaus Hurrelmann, Hertie
School of Governance, Berlin, gehalten. Da ist es nur konsequent,
dass Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
(BLÄK), sich auch dem Zukunftsthema "Masterplan Medizinstudium 2020"
zuwendet: "Wir müssen weiter daran arbeiten, die Attraktivität des
Arztberufes zu erhöhen, um junge Menschen für den Arztberuf und die
Patientenversorgung zu begeistern", so Kaplan vor der
Delegiertenversammlung. Daran müsse auch der Politik gelegen sein,
kämpfe man doch gemeinsam seit Jahren gegen den sich abzeichnenden
ärztlichen Nachwuchsmangel an, mit (noch) "überschaubarem Erfolg".

Zwar erhöht sich die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in Bayern jedes
Jahr etwas (2016 von 79.115 auf 81.017, + 2,4 Prozent), doch steigt
der medizinische Versorgungsbedarf sehr viel rasanter. Um vor allem
im hausärztlichen Bereich für mehr Nachwuchs zu sorgen, will die
Regierung mit dem "Masterplan Medizinstudium 2020" die Hebel umlegen.
Der Plan soll dazu beitragen, die medizinische Versorgung auch in der
Zukunft flächendeckend zu sichern mit folgenden Schwerpunkten: Zugang
zum Studium, zielgerichtetere Auswahl der Studierenden; mehr
Praxisnähe im Studium sowie Stärkung der Allgemeinmedizin. "Die
demographische Entwicklung und sich verändernde gesellschaftliche
Rahmenbedingungen, z. B. im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, mehr Wunsch nach Teamarbeit, flache Hierarchien und
Flexibilität, die unsere 'Generation Y' auch erwartet, zeigen schon
heute, dass ein Umdenken nötig ist und dass wir unser Arztbild
aktualisieren müssen unter Berücksichtigung versorgungsrelevanter




Aspekte und unter Einbeziehung der neuen Informations- und
Kommunikationsmedien", sagt Bayerns Ärztechef. Diskutiert werde
derzeit die Einführung der Quartalisierung des Praktischen Jahres
(PJ) mit einem Pflichtquartal in der ambulanten Medizin, was Kaplan
für durchaus sinnvoll erachtet. Heftig diskutiert werde hingegen die
Pflichtprüfung Allgemeinmedizin im M3-Staatsexamen und auf große
Ablehnung stoße die Einführung einer Landarztquote. Kaplan: "Auch
hier sehen wir bereits, wie der ärztliche Nachwuchs 'tickt'."

Pränataldiagnostik, Patientenverfügung und gruppennützige
Forschung

Neben dem "Nachwuchs-Thema" liegen Kaplan v. a. auch die aktuellen
medizinethischen Themen am Herzen. Gerade die Debatte um "Pränatale
Bluttests" gelte es aufmerksam zu verfolgen. Mitte August gab der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass er die nichtinvasive
Pränataliagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos von fetaler
Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests bei
Risikoschwangerschaften einer Methodenbewertung unterziehen werde.
Mit dem Bewertungsverfahren soll in den nächsten drei Jahren geprüft
werden, ob und wie im Vergleich zu den bisher im Rahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erbringenden invasiven
Untersuchungen - wie die der invasiven Plazentapunktion
(Chorionzottenbiopsie) und der Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) -
ein nichtinvasiver molekulargenetischer Test eingesetzt werden könne.
Kaplan fordert angesichts des "sehr sensiblen" Themas eine breite
gesellschaftliche Debatte, da "fundamentale ethische Fragestellungen"
berührt werden. Kaplan stellte zudem klar, dass der G-BA die
Methodenbewertung im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen
durchführen müsse und fordert den Gesetzgeber auf, parallel im
Parlament über die ethischen Fragen und Regularien zu beraten. "Die
Diskussion im G-BA kann keine gesellschaftliche Debatte ersetzen.
Diese muss auf breiter Basis geführt werden", betonte der
BLÄK-Präsident.

Mit dem Thema "Patientenverfügung" wendet sich Kaplan einem
weiteren ethischen Thema zu und ist der Meinung, dass das jüngste
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Patientenverfügungen
fokussiert: Wer von seinen Angehörigen erwartet, dass sie für die
Respektierung des eigenen Willens sorgen, muss möglichst konkret
umschreiben, was sie oder er will und was nicht - zum Beispiel keine
künstliche Beatmung und keine Ernährung". Dasselbe soll auch für die
Krankheiten oder Behandlungssituationen gelten, in denen diese
Maßnahmen nicht gewünscht sind, etwa der Ausfall vitaler
Körperfunktionen dauerhaft - nicht akut - und ohne Aussicht auf eine
Besserung oder schwerer Dauerschäden des Gehirns. Wer sich das nicht
alleine zutraue, der sollte den Rat des Hausarztes einholen. "Keine
lebensverlängernde Maßnahmen" - das sei zu wenig konkret. Ebenso die
Debatte um die gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen
Menschen, wie zum Beispiel an Demenzkranken, sprach Bayerns
Ärztepräsident an.

"Wir brauchen Zeit und ein geordnetes parlamentarisches Verfahren
zum Entwurf eines 'Vierten Gesetzes zur Änderung
arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften', denn bei
nichteinwilligungsfähigen Menschen handelt es sich um eine besonders
schutzbedürftige Gruppe." Das Gesetz sieht vor, Arzneimittelversuche
an nichteinwilligungsfähigen Patienten in engen Grenzen zu erlauben.
Kaplan spricht sich hier für eine Beibehaltung der jetzigen Lösung
oder für eine "Probandenverfügung" - parallel zur Patientenverfügung
- nach ärztlicher Aufklärung aus.



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Datum: 21.10.2016 - 11:00 Uhr
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