(ots) - Bundestag verabschiedet Reform des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag ein neues
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verabschiedet. Dazu erklären der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, sowie der zuständige
Berichterstatter Albert Stegemann:
Karl Schiewerling: "Wenige schwarze Schafe beschmutzen das Image
der Zeitarbeits-Branche. Mit dem neuen Gesetz wollen wir jetzt
flächendeckend einen fairen und geregelten Wettbewerb auf dem
Arbeitsmarkt sicherstellen. Dazu zählt auch die Einführung einer
Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach 9 Monaten.
Wir verhindern Missbrauch und stärken die Branche.
Das ist wichtig, denn Zeitarbeit ist als
Flexibilisierungsinstrument für den Arbeitsmarkt unverzichtbar. Sie
bietet Unternehmen die Möglichkeit, flexibel auf Auftragslagen zu
reagieren und entsprechend zu wirtschaften. Auch für Arbeitnehmer ist
Zeitarbeit attraktiv: Hochqualifizierte Fachkräfte können
auftragsbezogen arbeiten und Geringqualifizierte bekommen durch
Zeitarbeit die Möglichkeit auf einen niedrigschwelligen Jobeinstieg.
Erfreulich ist auch, dass wir die Tarifpartner stärken. Sie dürfen
durch flexible Abweichungsmöglichkeiten tarifliche
Sondervereinbarungen treffen, die den Bedürfnissen der gelebten
Praxis gerecht werden. Diese Regelung stärkt die Zeitarbeit und kommt
vor allem auch den Arbeitnehmern zu Gute. Die Tarifpartner können
schließlich am besten entscheiden, was für ihre Mitarbeiter sinnvoll
ist."
Albert Stegemann: "Als CDU/CSU haben wir uns im parlamentarischen
Verfahren vor allem dafür eingesetzt, dass die neuen Regelungen für
alle Beteiligten praxistauglich sind. Wir freuen uns daher, dass wir
neben den tariflichen Ausgestaltungsmöglichkeiten ein
Übergangszeitraum bis zum 1. April 2017 für das Inkrafttreten
vereinbaren konnten. Dies gibt Arbeitnehmern und betroffenen
Unternehmen sowie den Sozialpartnern Zeit, sich auf die kommenden
Änderungen vorzubereiten.
Darüber hinaus haben wir klargestellt, dass Verstöße gegen das
Gesetz nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geahndet werden
müssen. Für rechtschaffende Unternehmen bringt dies Rechtssicherheit,
dass im Falle von Anwendungsfehlern nicht sofort unangemessen hohe
Sanktionen drohen. Schließlich ist im Gesetz eine Evaluation
vorgeschrieben. Somit werden wir die konkreten Auswirkungen zukünftig
beobachten."
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