(ots) - Keine Einschränkung gewollter Flexibilität auf dem
Arbeitsmarkt
Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Änderung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe Peter Weiß:
"Mit den Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird die
Stellung von Leiharbeitnehmerinnen und -nehmern in Deutschland weiter
verbessert. Das Gesetz sieht als Regel nach spätestens neun Monaten
den gleichen Lohn wie bei Stammbeschäftigten vor. Nur wenn
Arbeitgeber bereits vorher, und zwar ab der sechsten
Beschäftigungswoche, einen Zuschlag zum Tariflohn in der Zeitarbeit
gezahlt haben, kann der Angleichungsprozess auf 15 Monate gestreckt
werden. Mit dieser Öffnungsklausel soll die Stellung auch von
Beschäftigten in kürzeren Leiharbeitsverhältnissen verbessert werden.
Zugleich wird der Anreiz zur Tarifbindung verstärkt.
Immer wieder wird anhand konkreter Beispiele auf den Missbrauch
von als vorübergehend angelegter Zeitarbeit als faktischem
Dauerzustand hingewiesen. Dem begegnen wir jetzt durch die Einführung
einer Verleihhöchstdauer. Diese liegt grundsätzlich bei 18 Monaten.
Die Frist kann aufgrund eines Tarifvertrages oder einer
Betriebsvereinbarungen ausgeweitet werden. So wird der Vielfalt der
Arbeitswelt und den Belangen von Betrieben und Beschäftigten Rechnung
getragen und die Tarifautonomie gestärkt. Zugleich wird durch die
Einbindung der Gewerkschaften und betrieblichen
Arbeitnehmervertretungen ein Missbrauch dieser Regelung verhindert.
Weitergehenden Flexibilitätserfordernissen, etwa in Form
längerfristiger Projekttätigkeiten in hochspezialisierten Bereichen,
ist bereits zu genüge Rechnung getragen durch die Möglichkeiten des
Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
In der vergangenen Wahlperiode waren bereits unter Verantwortung
einer unionsgeführten Bundesregierung ein allgemeiner Mindestlohn für
die Zeitarbeit eingeführt und Tarifverträge über Branchenzuschläge
vereinbart worden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Schritte
nicht - wie von manchen befürchtet - zu einer Einschränkung von
Zeitarbeit als sinnvollem Flexibilisierungsinstrument zum Auffangen
von Auftragsspitzen und unerwarteter Personalengpässe geführt haben.
Nicht akzeptabel ist Zeitarbeit allerdings dann, wenn sie von
Unternehmen als Instrument eigesetzt wird, um gegenüber Mitbewerbern,
die für die vergleichbare Tätigkeiten Stammkräfte beschäftigen, einen
Vorteil zu erlangen."
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