PresseKat - Cosmos Konkret - BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ | Teil 3 von 4 / Berufsunfähigkeitsschutz trotz Risiko-S

Cosmos Konkret - BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ | Teil 3 von 4 / Berufsunfähigkeitsschutz trotz Risiko-Sport? (FOTO)

ID: 1415841

(ots) -
Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, abstrakte
Verweisung... Die unterschiedlichen Begriffe im Zusammenhang mit der
Absicherung der eigenen Arbeitskraft können ganz schön verwirren.
Zudem kursieren im Netz zahlreiche Irrtümer rund um den staatlichen
und privaten Schutz. In einer vierteiligen Serie erklären
CosmosDirekt-Experten, was man als Arbeitnehmer wissen sollte.

Im dritten Teil der Serie "Cosmos Konkret" erklärt Karina Hauser,
Versicherungsexpertin von CosmosDirekt, dass man auch als
Hobbytaucher oder Freizeit-Bergsteiger eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann: "Gerade Menschen,
die ein besonders aktives Leben führen, sollten sich gut absichern.
Dazu gehört eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch wer
eine Risiko-Sportart als Freizeitbeschäftigung ausübt, muss auf
diesen Schutz nicht verzichten. Weil sie einem riskanten Hobby
nachgehen, werden Interessenten wirklich nur in Ausnahmefällen
abgelehnt. Gegebenenfalls werden jedoch nach eingehender Prüfung
entsprechende Zusatzbedingungen in den Vertrag aufgenommen."

Vorvertragliche Anzeigepflicht nicht auf die leichte Schulter
nehmen

Jeder Interessent, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung
beantragt, muss ein Formular des jeweiligen Versicherers ausfüllen.
Darin enthalten sind zum Beispiel Fragen zu gegenwärtigen oder
früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden,
aber auch zu ausgeübten Sportarten. Der Versicherer prüft im
Anschluss alle Angaben und entscheidet auf dieser Basis. Alle Fragen
müssen genau und wahrheitsgemäß beantwortet werden - dies nennt man
vorvertragliche Anzeigepflicht. Wird sie verletzt, riskiert man den
Versicherungsschutz.

Risikosportarten führen nicht automatisch zu einem Zuschlag

Ãœbt der Antragsteller besonders risikoreiche Sportarten aus, wird




ihm dazu in der Regel zusätzlich ein detaillierter Fragebogen
übermittelt. Auf dessen Basis beurteilt der Versicherer, ob
beispielsweise zusätzliche Vertragsbedingungen aufgenommen werden
müssen.

Ein Beispiel: Für viele Deutsche gehört es dazu, im Urlaub die
bunte Unterwasserwelt im Rahmen von organisierten Schnorchel- oder
Tauchausflügen zu erkunden. Unter bestimmten Bedingungen wird dieses
Hobby von vielen Versicherern problemlos mitversichert. Für Taucher,
die bei der Ausübung ihres Hobbys ein höheres Risiko eingehen und
etwa auch allein Tauchgänge unternehmen, können hingegen ergänzende
Vertragsbedingungen oder Zuschläge anfallen.

Als risikoreich gelten zum Beispiel Klettern, Kampfsport,
Fallschirmspringen, Motorsport oder Fliegen. Ob und wie sich eine
bestimmte Sportart auf den Beitrag ausübt, ist immer von
unterschiedlichen Faktoren abhängig, zum Beispiel ob an Wettbewerben
teilgenommen wird oder wie häufig die Sportart ausgeübt wird. Die
Bewertungskriterien lassen sich beim Versicherer erfragen. Eine
pauschale Aussage hinsichtlich eventueller Zuschläge bei allen
Versicherern gibt es jedoch nicht, denn Anträge werden individuell
geprüft. Daher kann man nicht allgemeingültig sagen: "Klettern führt
immer zu einer Prämienerhöhung von X oder Y Prozent."

Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-risikosport

Der Abdruck des Fotos ist nur in Verbindung mit CosmosDirekt
gestattet.

Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter
www.cosmosdirekt.de.

In der Reihe "Cosmos Konkret - Berufsunfähigkeitsschutz" bisher
erschienen:
Teil 1: Berufsunfähigkeitsrente = Erwerbsminderungsrente?
(10.10.2016) www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-eu
Teil 2: Wann ist der richtige Zeitpunkt für privaten
Berufsunfähigkeitsschutz? (17.10.2016)
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-abschluss



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Datum: 24.10.2016 - 10:29 Uhr
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