(ots) - Das Europäische Gericht hat vergangene Woche eine
Entscheidung zur deutsch-österreichischen Strompreiszone getroffen
und dabei auch die Position der E-Control gestärkt. Die Stellungnahme
der EU-Energieagentur ACER von September 2015, in der gefordert wird
den deutsch-österreichischen Strommarkt zu trennen, ist rechtlich
unverbindlich, so der Beschluss des Gerichts. Die Klage des
österreichischen Energieregulators E-Control, der sich im November
vergangenen Jahres an das Europäische Gericht gewandt hatte, wurde
zwar als unzulässig zurückgewiesen, da gegen rechtlich unverbindliche
Akte keine Klage möglich ist. Mit dem Beschluss bestätigte das
Gericht aber die Ansicht der E-Control, dass die ACER-Stellungnahme
zur Trennung der Preiszone rechtlich völlig unverbindlich ist. "Das
Gericht sagt ganz klar, dass die Stellungnahme keine Rechtswirkung
entfaltet. Es muss sich somit auch niemand daran halten, weder ACER,
noch eine Regulierungsbehörde noch ein Übertragungsnetzbetreiber, so
explizit der Beschluss", zeigt sich E-Control-Vorstand Wolfgang
Urbantschitsch über den Gerichtsbeschluss zufrieden. "Es gibt
aufgrund der Empfehlung keine Pflicht, eine künstliche
Handelsbeschränkung einzuführen." Das Europäische Gericht führte
zudem aus, dass die ACER-Stellungnahme kein Präjudiz für ein noch
ausstehendes Verfahren zur Berechnung der Gebotszonenkonfiguration
ist. Im Dezember hatte auch bereits der Beschwerdeausschuss von ACER
entschieden, dass die Stellungnahme der Agentur rechtlich
unverbindlich ist. "Wir werden uns weiter stark für den Erhalt des
gemeinsamen Strommarktes einsetzen. Der Beschluss unterstützt unsere
Argumente und hilft uns bei den weiteren Gesprächen", so
E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer.
Zwtl.: Deutsch-österreichischer Strommarkt besteht seit 2001
Der gemeinsame Strommarkt zwischen Deutschland und Österreich
besteht seit 2001 und ist der größte und liquideste Strommarkt
Europas. Er gilt als ein Paradebeispiel für die Integration von
Strommärkten und den europäischen Binnenmarkt. Im September 2015
hatte ACER, die Agentur für die Zusammenarbeit der
Energieregulatoren, empfohlen, den deutsch-österreichischen
Strommarkt zu trennen. Die E-Control hat gegen diese Stellungnahme
Klage beim Europäischen Gericht eingebracht, worüber dieses nun
entschieden hat.
Rückfragehinweis:
E-Control
Mag. Bettina Ometzberger
+43-1-24 7 24-202
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