(ots) - Im Jahr 2014 arbeiteten rund 45 % der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland in einem
tarifgebundenen Betrieb, das heißt in einem Betrieb, der entweder
einem Branchen- (41 %) oder Firmentarifvertrag (4 %) unterlag. Wie
das Statistische Bundesamt nach Ergebnissen der
Verdienststrukturerhebung weiter mitteilt, lag der Anteil der
tarifgebundenen Betriebe im Jahr 2014 bei knapp 15 %.
Das Ausmaß der Tarifbindung der Beschäftigten variierte zwischen
den Wirtschaftszweigen stark. In den Bereichen Öffentliche
Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (100 %),
Energieversorgung (85 %) sowie Erziehung und Unterricht (83 %) war
die Tarifbindung am größten. Diese Wirtschaftszweige sind vornehmlich
durch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie durch die
Beamtenbesoldungsgesetze geprägt. Die niedrigste Tarifbindung der
Beschäftigten hatten die Bereiche Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei (13 %), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen (20 %), Kunst, Unterhaltung und
Erholung (21 %), Grundstücks- und Wohnungswesen (22 %), Information
und Kommunikation (22 %) sowie das Gastgewerbe (23 %), bei denen
jeweils weniger als ein Viertel der Beschäftigten in tarifgebundenen
Betrieben arbeiteten. Die Tarifbindung ist somit in weiten Teilen des
Dienstleistungsbereichs unterdurchschnittlich.
Im früheren Bundesgebiet ist die Tarifbindung der Beschäftigten
mit 46 % deutlich höher als in den neuen Ländern (39 %). In der
ostdeutschen Land- und Forstwirtschaft ist nur jeder elfte
Beschäftigte (9 %) in einem tarifgebundenen Betrieb angestellt, im
ostdeutschen Gastgewerbe jeder siebte (14 %). Nur 15 % der Betriebe
in Westdeutschland und 11 % in Ostdeutschland sind an einen Branchen-
beziehungsweise Firmentarifvertrag gebunden.
Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der alle vier Jahre
stattfindenden Verdienststrukturerhebung, die für das Berichtsjahr
2014 Angaben von über 1 Million Beschäftigungsverhältnissen in 60 000
Betrieben berücksichtigte. Bei dieser Erhebung wurden erstmals auch
die Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten befragt. Dies
hatte einen Einfluss auf die Ergebnisse bezüglich der Tarifbindung
und lässt daher keine Vergleiche dieser Angaben mit den Ergebnissen
der Erhebung für das Berichtsjahr 2010 zu. Die Tarifbindung steigt
mit der Größe des Unternehmens, zu dem ein Betrieb gehört, sukzessive
an. Während die Tarifbindung der Beschäftigten bei Betrieben, die zu
Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gehören, bei nur 11 %
lag, betrug der vergleichbare Wert bei Betrieben von Großunternehmen
mit 1000 und mehr Beschäftigten 82 %.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
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