PresseKat - Ausstieg aus Baufinanzierung / Welche Möglichkeiten haben Kreditnehmer

Ausstieg aus Baufinanzierung / Welche Möglichkeiten haben Kreditnehmer

ID: 1416373

(ots) - Wenn das Leben Kapriolen schlägt, erweisen sich
langfristige Baufinanzierungskredite oftmals als unflexibel: Denn
Arbeitslosigkeit, Trennung, Todesfall oder ein unverhoffter Geldsegen
ändern finanzielle Voraussetzungen vieler Kreditnehmer. Auch weniger
dramatische Situationen, wie die aktuell historisch niedrigen
Baugeldzinsen, führen dazu, dass Immobilienbesitzer ihre
Finanzierungspläne überdenken. "Um Kredite zu kündigen oder
umzuschulden müssen Häuslebauer vertraglich festgelegte Bedingungen
beachten. Bei voreiligen Entscheidungen drohen Kreditnehmern
zusätzliche Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro", erklärt
Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals
Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

Wann ist eine Kündigung möglich?

Kreditnehmer dürfen von einer Sonderkündigung nur Gebrauch machen,
wenn die Immobilie verkauft oder die Bank eine Erweiterung des
Kredits verwehrt und das Haus daher als Sicherheit für eine andere
Bank verwendet werden muss. Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist
von sechs Monaten. Verträge mit einer Zinsbindungsfrist - auch wenn
der Vertrag über 15 oder mehr Jahre läuft - dürfen regulär nach
Ablauf der zehn Jahre gekündigt werden. Bei Umschuldungen während der
Zinsbindung verlangen Banken oft eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ob
und zu welchem Preis der Kreditnehmer raus darf, entscheidet die
Bank.

Vorfälligkeitsentschädigung als Ablösesumme

Aufgrund vorzeitiger Vertragsauflösung entgehen Banken Einnahmen,
die sie in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung wieder einholen
wollen. Die Höhe der Summe ist dabei abhängig von der Restlaufzeit
und dem Zinsniveau. "Vorfälligkeitsentschädigungen fallen oftmals
unverhältnismäßig hoch aus und machen die Umschuldung daher
unattraktiv, weil sich ein Wechsel nicht mehr lohnt. Wer Vorlauf hat,




sollte das Forward-Darlehen in Betracht ziehen", so Scharfenorth
weiter. Kreditnehmer vereinbaren das Forward-Darlehen in der Regel
Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist und sichern sich so die
aktuellen Zinsen für den Anschlussvertrag.

Mithilfe von Volltilgungen umgehen manche Kreditnehmer die
Vorfälligkeitsentschädigung, indem sie die Restschuld in einer Summe
bezahlen. Diese Möglichkeit muss jedoch vertraglich zugesichert sein.
Ob die Umschuldung oder Anschlussfinanzierung Kreditnehmern
finanzielle Erleichterung bringt sowie praktische Hinweise und
ausführliche Informationen über Anschlussfinanzierungen erfahren
Interessierte unter https://www.baufi24.de/anschlussfinanzierung/.

Ãœber Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
https://www.baufi24.de/



Unternehmenskontakt:
Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0) 800 808 4000 E-Mail:
redaktion(at)baufi24.de
Pressekontakt:
Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever, Tel: +49 421 42 76 37 39,
Mobil: +49 171 493 57 83, E-Mail: wh(at)hasencleverstrategy.de

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Datum: 25.10.2016 - 10:22 Uhr
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