(ots) -
Auf Einladung der EU-Kommission und der Generalzolldirektion
trafen sich Experten aus der Wirtschaft, Vertreter der EU-Kommission
sowie der Zentralstellen des Zolls aller EU-Mitgliedstaaten in
München zu einem Symposium. Neben dem länder- und
institutionsübergreifenden Erfahrungsaustausch wurde u.a. über die
Rolle und das Aufgabenspektrum der Zollbehörden sowie die ständige
Weiterentwicklung und Harmonisierung der Zusammenarbeit zwischen Zoll
und Wirtschaft diskutiert und diese wie weitere Fachthemen in
Arbeitsgruppen weiter behandelt. Voraussetzung für ein Tätigwerden
des Zolls ist immer ein Grenzbeschlagnahmeantrag eines
Rechtsinhabers, z.B. eines Markenartikelherstellers. Der Antrag
enthält unter anderem die Informationen, die die Zollbeamten bei der
Einfuhrabfertigung benötigen um Fälschungen schnell und sicher zu
erkennen und diese Warensendungen zu stoppen. Als zentraler Kontakt
für die Wirtschaftsbeteiligten, auch die mit der Einfuhrabfertigung
befassten Zolldienststellen, ist in jedem Mitgliedstaat eine
fachliches Kompetenzzentrum der jeweiligen Zollverwaltung
eingerichtet. Diese stehen wiederum untereinander und mit der
EU-Kommission in Brüssel im Informationsaustausch. In Deutschland
sitzt die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz als Teil der
zuständigen Fachdirektion der Generalzolldirektion in München. 2015
konnten die Zollbehörden der Mitgliedsstaaten ihre Aufgriffserfolge
im Vergleich zum Vorjahr um 15 % steigern, wie die EU-Kommission in
ihrem Bericht im September verkünden konnte. In Zahlen bedeutet dies
mehr als 40 Mio. Gegenstände im Wert von fast 650 Mio. EUR. In seiner
Eröffnungsrede unterstrich der Präsident der zuständigen
Fachdirektion Jürgen Hartlich die besondere Stellung der
Zentralstellen. Er bezeichnete sie als "Ausgangspunkt und Herzstück"
des gewerblichen Rechtsschutzes in den Zollverwaltungen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union. "Bei ihnen", so Hartlich
"beginnt die erfolgreiche, vertrauensvolle und kooperative
Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Zoll zum Schutz des geistigen
Eigentums. Sie haben damit den Grundstein für die Erfolge in den
vergangenen Jahren gelegt und werden auch in Zukunft die Vordenker
für neue Wege im gewerblichen Rechtsschutz sowie für die
Zusammenarbeit von Wirtschaft und Zollverwaltungen sein". Er wünschte
der Veranstaltung viel Erfolg und wertvolle Erkenntnisse, um die
wichtige Arbeit der Zentralstellen weiter zu harmonisieren und die
Zusammenarbeit in der EU zu fördern und damit letztlich auch Wege zu
einem noch effizienteren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zu
finden. Ersten Diskussionsstoff für die Arbeitsgruppen lieferten die
beiden Gastredner Blanca Arteche, Amt der Europäischen Union für
geistiges Eigentum (EUIPO), und Rechtsanwalt Daniel Marschollek, die
sich in ihren Vorträgen mit der Handhabung von Dienstleistungsmarken
beziehungsweise mit der Funktion eines ausschließlichen Lizenznehmers
befassten. Der Leiter der deutschen Zentralstelle, Klaus Hoffmeister,
führte in die Themen ein, die im weiteren Verlauf der Veranstaltung
in verschiedenen Foren diskutiert werden.
Infokasten: Produktpiraterie und Zentralstellen Damit der Zoll
Maßnahmen gegen Produktfälschungen ergreifen kann, muss der Inhaber
von Schutzrechten (z.B. Marke, Design, etc.) dies beantragen. Der
Antrag kann bei einer Zentralstelle für nur einen Mitgliedstaat oder
bei unionsweit gültigen Schutzrechten bei einer Zentralstelle für
mehrere oder alle Mitgliedstaaten gestellt werden (Verlinkung zu http
://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rec
htsschutz/Information-ZGR-online/information-zgr-online_node.html).
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
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Jürgen Wamser
Telefon: 0911/376-3007
pressestelle.gzd(at)zoll.bund.de
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