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Einigung zum Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung / Neue Branchenregel zum Arbeitsschutz setzt Konsens von Unfallversicherung, Entsorgern und Gewerkschaft um (FOTO)

ID: 1416901

(ots) -
Unfallversicherungsträger, Entsorgungswirtschaft und die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben einen Konsens zum
Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung gefunden. Dieser ist in der
neuen Branchenregel "Abfallsammlung" umgesetzt, die vom
Grundsatzausschuss Prävention der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) am 24.10.2016 beschlossen wurde und zeitnah
in der DGUV Publikationsdatenbank veröffentlicht wird. Laut
Branchenregel sollen Entsorgungsunternehmen die Touren bei der
Abfallabholung grundsätzlich so planen, dass unfallträchtige
Rückwärtsfahrten möglichst vermieden werden. In Ausnahmefällen soll
das Rückwärtsfahren jedoch möglich sein, wenn der Arbeitgeber in der
Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten
festlegt. An der Erarbeitung der Branchenregel waren Fachleute der
Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Entsorgungswirtschaft und der
Gewerkschaft ver.di beteiligt.

Die Frage, ob Müllfahrzeuge bei der Abfallsammlung rückwärts in
Stichstraßen oder Sackgassen ohne Wendemöglichkeit einfahren dürfen,
ist seit Jahren immer wieder Thema in Städten und Gemeinden. Mit der
Diskussion um die Branchenregel "Abfallsammlung" hatte die
Berichterstattung in den vergangenen Monaten noch einmal erheblich
zugenommen. "Mit der Branchenregel ist es uns gelungen, Lösungen für
den Arbeitsschutz bei der Abfallsammlung zu finden, die die
Bedürfnisse der Praxis und den aktuellen Stand der Technik
berücksichtigen", so Dirk Füting, Leiter des Sachgebiets
Abfallwirtschaft der DGUV. "Unter anderem machen wir transparent, wie
die Sicherheit beim Rückwärtsfahren gewährleistet werden kann."

Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des VKU, Andreas Thürmer,
EdDE-Vorstandsvorsitzender, und Peter Kurth, BDE-Präsident, ergänzen:
"Das Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen auch künftig unter




bestimmten Voraussetzungen nicht zu verbieten, ist vernünftig und
praxisnah. Es ist ein guter Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit
und Bürgerfreundlichkeit erzielt worden, mit dem die Branche
zufrieden sein kann."

"Es ist uns gelungen, klar formulierte Anforderungen zum besseren
Schutz von Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern zu vereinbaren.
Nun ist es an den Unternehmen, die Beschäftigten aktiv bei der
Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen", sagt Katrin
Büttner-Hoppe von ver.di.

Die neue Branchenregel ist kein Freifahrtschein, die Touren bei
der Abfallsammlung so zu planen, dass die Fahrer von
Abfallsammelfahrzeugen rückwärtsfahren müssen. Sie legt fest, dass
zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen sind, das
Rückwärtsfahren zu vermeiden. Hierzu können auch bauliche
Veränderungen an den Abfallsammelstellen oder Änderungen der
Verkehrsführung zählen. Wenn alle Möglichkeiten zur Minimierung des
Rückwärtsfahrens nach eingehender Prüfung ausgeschöpft sind, ist
mittels der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wie die gefahrlose
Rückwärtsfahrt in dieser Situation durchzuführen ist. Unter anderem
muss der Unternehmer darin festlegen, über welche Kenntnisse Personen
verfügen müssen, die den Fahrer beim Rückwärtsfahren einweisen. "Klar
ist aber, dass es auch in Zukunft Situationen geben kann, in denen
das Rückwärtsfahren einfach zu gefährlich ist", erklärt Füting. "Wir
appellieren daher insbesondere an die Stadtplaner, die Bedürfnisse
der Entsorger zu berücksichtigen, wenn sie die Verkehrswege planen."

Rückwärtsfahren ist bei Abfallsammelfahrzeugen deswegen so
gefährlich, weil die Fahrer nur unzureichend den Raum hinter ihrem
Fahrzeug einsehen können. Immer wieder kam es daher in der
Vergangenheit zu schweren Unfällen von Einweisern, aber auch von
unbeteiligten Dritten. "Die Branchenregel berücksichtigt auch die
Möglichkeit, mit Fahrerassistenzsystemen die Sicherheit für alle
Betroffenen zu erhöhen", so Füting. Zukünftig dürften solche Systeme
unter Verzicht auf den Einweiser eingesetzt werden, wenn damit sicher
eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden
könne. Ansonsten bleibe Stand der Technik, dass der Fahrer sich
einweisen lassen müsse.



Pressekontakte:

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Rohstoffwirtschaft e.V.: Alexander-Georg Rackow, Tel: +49 (0)
30-5900335-20, E-Mail: rackow(at)bde.de

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Stefan Boltz, Tel.:
+49 (0) 30-288763-768, E-Mail: presse(at)dguv.de

Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.
(EdDE): Dr. Markus Weyers, Tel.: +49 (0) 22 03-10 18 7-0, E-Mail:
weyers(at)entsorgergemeinschaft.de

Verband Kommunaler Unternehmen (VKU): Elisabeth Mader, Tel.: +49 (0)
30-58580-227, E-Mail: mader(at)vku.de

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Eva Völpel, Tel.: +49
(0) 30-6956 1006, E-Mail: pressestelle(at)verdi.de

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Datum: 26.10.2016 - 10:02 Uhr
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