(ots) - In einem gemeinsamen Positionspapier haben die
Fachvertreter der nichtärztlichen Osteopathie in Deutschland ihre
Forderung nach einem Berufsgesetz für Osteopathen bekräftigt
(http://osteopathie.de/up/Positionspapier_Osteopathie.pdf). Die
Beschränkung der Osteopathie auf die osteopathisch tätigen
Heilpraktiker stelle ebenso wenig eine Lösung dar wie die jetzt in
einem Änderungsantrag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz vorgesehene
Integration der Osteopathie in die Physiotherapie, unterstreichen
Akademie für Osteopathie (AFO) e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft
Osteopathie (BAO) e.V., Bundesverband Osteopathie (BVO) e.V.,
Deutscher Verband für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V., Register
der Traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH und Verband der Osteopathen
Deutschland (VOD) e.V.
Um allen hoch qualifizierten Osteopathen - also auch jenen
tausenden jahrelang in Osteopathie ausgebildeten Physiotherapeuten -
gerecht zu werden, müsse eine einheitliche Regelung in Form eines
Berufsgesetzes etabliert werden: "Mit klar definierten Ausbildungs-
und Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des ,Osteopathen' besteht
Klarheit für alle Beteiligten. Das schafft Rechtssicherheit für
Osteopathen untereinander, mit Patienten, Krankenkassen und
Versicherungen". Eine Angliederung der Osteopathie an die
Physiotherapie durch 60 Stunden Weiterbildung als
"krankengymnastische Behandlungstechnik", wie im derzeit kursierenden
Änderungsantrag geplant, ändere rechtlich nichts an der Tatsache,
dass Osteopathie als Heilkunde nicht von Physiotherapeuten ausgeübt
werden darf. Andererseits setze der Heilpraktikerstatus keine
Kenntnisse in Osteopathie voraus und qualifiziere daher nicht zum
Osteopathen, kritisieren die Osteopathie-Organisationen - es fehle an
der Unterscheidungsmöglichkeit zwischen dem Osteopathen mit
Heilpraktikerstatus und dem Heilpraktiker, der etwas gänzlich anderes
anbietet.
Die Fachverbände stehen für eine eigenständige Osteopathie, die
als ganzheitliche Form der Medizin auch rechtlich durch ein
Berufsgesetz anerkannt werden muss. Denn: "Im Interesse aller
hochqualifizierten Osteopathen und ihrer Patienten braucht es klare,
einheitliche Mindeststandards, die zum Führen der Berufsbezeichnung
"Osteopath/-in" legitimieren."
Hintergrund:
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem
Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die
osteopathische Diagnose und Behandlung erfolgt ausschließlich mit den
Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Osteopathie
ist in vielen Anwendungsbereichen sinnvoll und behandelt vorbeugend.
Pressekontakt:
Akademie für Osteopathie e.V. (AFO)
Römerschanzweg 5,
82131 Gauting
Tel. 089 / 893 400 68
info(at)osteopathie-akademie.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. (BAO)
Römergasse 9
65199 Wiesbaden
Tel. 0611-3418858
info(at)bao-osteopathie.de
Bundesverband Osteopathie e.V. (BVO)
Rüdiger Dietz
Am Kurpark 1
95680 Bad Alexandersbad
Tel. 09232-8812624
presse(at)bv-osteopathie.de
Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e.V. (DVOM)
Leibnizstraße 7
72202 Nagold
Tel. 074 52 / 88 80 92-0
org(at)dvom.de
Register der Traditionellen Osteopathen GmbH (ROD)
Notburgastraße 2
80639 München
Tel. 089 / 17 95 80-54
info(at)r-o-d.info
Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD)
Michaela Wehr
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Untere Albrechtstraße 15
65185 Wiesbaden
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