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Keine Abkürzung: Seitenstreifen nur in Ausnahmefällen befahren / R+V24: Führerscheinwissen im Test

ID: 1417056

(ots) - Im Stau geht es nicht voran, die nächste
Ausfahrt ist in Sichtweite: Da weicht so mancher Autofahrer auf den
Seitenstreifen aus, um schneller voranzukommen. Jeder Sechste hält
dies für eine gute Idee, wie eine Umfrage des Kfz-Direktversicherers
R+V24 zeigt. Doch damit setzt er nicht nur sich und andere
Verkehrsteilnehmer einer großen Gefahr aus, sondern riskiert auch ein
Bußgeld und mindestens einen Punkt in der Flensburger
Verkehrssünderkartei. "Der Seitenstreifen ist keine Abkürzung! Er
darf nur im Notfall benutzt werden", so Sina Schmitt, Expertin bei
R+V24. "Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit."

Nach der aktuellen Studie der R+V24 kennt die große Mehrheit der
Autofahrer diese Regel. Trotzdem glauben 16 % der Befragten, dass sie
auf den Seitenstreifen ausweichen können - und würden sich damit
verkehrswidrig verhalten. "Fahren auf dem Seiten- oder Standstreifen
ist gefährlich und deshalb verboten", betont die
Versicherungsexpertin. "Denn andere Autofahrer rechnen normalerweise
nicht damit, dass sich ihnen ein Fahrzeug von rechts hinten nähert."
So kann es zu Zusammenstößen kommen, z. B. wenn ein Autofahrer bei
einer Panne auf den Seitenstreifen ausweicht.

Halten im Notfall

Ein Notfall besteht, wenn ein Fahrzeug mit einer Panne liegen
bleibt. Autofahrer müssen dann ihr Fahrzeug aber auf der Standspur
ordnungsgemäß und gut erkennbar absichern.

Bei Stau auf der Autobahn muss eine Rettungsgasse für
Einsatzfahrzeuge freigehalten werden: Rechtsfahrende müssen äußerst
rechts, Linksfahrende äußerst links fahren. Der Seitenstreifen darf
jedoch nur in Ausnahmefällen befahren werden:

- wenn dieser bei einer Baustelle als Ersatzfahrstreifen markiert
ist,
- wenn die Polizei bei Gefahr auf den Seitenstreifen umleitet
- oder wenn Verkehrsleitsysteme den Seitenstreifen freigeben.





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Pressekontakt:
R+V24
Sina Schmitt
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Datum: 26.10.2016 - 12:15 Uhr
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