(ots) - EU-Kommission erlaubt Verlängerung der Maßnahme
Die EU-Kommission lässt eine nochmalige Verlängerung der Kontrolle
an den deutschen Grenzen bis Februar 2017 zu. Hierzu erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Stephan Mayer:
"Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission ausdrücklich.
Deutschland muss auch weiterhin das Recht besitzen, seine Grenzen
kontrollieren zu dürfen. Auch wenn sich die Lage an den Binnengrenzen
des Schengen-Raumes zwischenzeitlich entspannt haben mag und die Zahl
der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge deutlich zurückgegangen
ist: Die Grenzkontrollen sind weiter dringend erforderlich. Die große
Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus hält unvermindert an
und auch die Flüchtlingskrise in Europa ist noch lange nicht
bewältigt. Das gilt zumindest so lange, bis das von der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit langem geforderte
Eintritts-/Austrittssystem an der Schengen-Außengrenze in Betrieb
ist. Erst wenn dieses System eine lückenlose Kontrolle der Ein- und
Ausreisen in die EU gewährleistet, kann auf die Binnengrenzkontrollen
wieder verzichtet werden.
Die Union hofft, dass der EU-Rat dieser Entscheidung mit der
erforderlichen Mehrheit zustimmt.
Es ist erfreulich, dass die Kommission dies genauso einschätzt und
nicht auf Stimmen einzelner Mitgliedstaaten gehört hat, die die
Rücknahme der Kontrollbefugnisse gefordert hatten."
Hintergrund:
Wegen der Flüchtlingskrise hatte die EU mit Wirkung vom 12. Mai
2016 den Mitgliedstaaten Deutschland, Österreich und Dänemark sowie
Norwegen als Mitglied des Schengen-Raumes gestattet, Grenzkontrollen
durchzuführen. Dieses Recht sollte ursprünglich nur bis Mitte
November 2016 gelten, weshalb eine Entscheidung über eine
Verlängerung jetzt erforderlich wurde.
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