(ots) - Die neuen Arbeitsmarktgesetze dürfen keinen Schaden
in der Projektwirtschaft auslösen. Darauf haben sich CDU und SPD
geeinigt. Freiwillig selbständige, hochqualifizierte Experten - vor
allem im Bereich der IT - sind nach monatelangen Diskussionen
explizit nicht Ziel einer Regulierung. Dies erklärt die Koalition in
einer aktuellen Bundestags-Drucksache zur Gesetzesnovelle.
Damit bekennt sich die Bundesregierung erstmals schriftlich zum
Beratungs- und Projektgeschäft. "Eine gute Nachricht für die
Betroffenen - aber auch für die deutsche Wirtschaft", kommentiert der
renommierte Rechtswissenschaftler der Universität zu Köln, Professor
Martin Henssler, die Einlassung. Henssler: "Die Politik hat
verstanden, dass ein Gesetz auch Marktrealität abbilden muss."
Hunderttausende Betroffene - IT-Experten, hochqualifizierte
Unternehmensberater oder Interims-Manager - können aufatmen. Und
viele Unternehmen, ob Auftraggeber oder Auftragnehmer, die aufgrund
der zuletzt diskutierten Regulierung stark verunsichert waren,
erhalten die Gewissheit, dass der Einsatz von hochqualifiziertem
Fremdpersonal nicht eingeschränkt wird. Wo kein Missbrauch entsteht,
braucht es kein Eingreifen des Staates.
MdB Albert Stegemann (CDU), Mitglied im Ausschuss für Arbeit und
Soziales: "Das neue Gesetz wird nicht zu einer Einschränkung der
modernen Projektwirtschaft und der Expertenarbeit führen. Der nächste
Schritt muss sein, Rechtsicherheit für den Einsatz von externen
Spezialisten im Digitalzeitalter sowie im Projektgeschäft sicher zu
stellen."
Carlos Frischmuth, Sprecher der Allianz für selbständige
Wissensarbeit (ADESW): "Jetzt haben wir endlich schwarz auf weiß: Das
Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen wird keinen
Schaden im hochqualifizierten Expertensegment auslösen." Frischmuth
erwartet eine deutliche Marktberuhigung. "Viele Unternehmen waren
doch recht unsicher ob der gesetzlichen Vorgaben. Umso wichtiger
jetzt diese Klarstellung der Politik. Darauf haben wir seit 2013
gewartet."
In der gerade veröffentlichten Stellungnahme des Ausschusses für
Arbeit und Soziales (Bundestags-Drucksache Nr. 18/10064) heißt es:
Die derzeitige Rechtslage solle nicht geändert werden, "etwa bei der
Beauftragung von Beratungsunternehmen." Und weiter: "Das Gesetz ziele
nicht darauf ab, die unternehmerische Tätigkeit beispielsweise von
Beratungsunternehmen einzuschränken. Die Neuregelung solle dem
sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den
zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts
nicht entgegenstehen, wie sie zum Beispiel in der
Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-,
Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen seien."
Mit der Kampagne "Experten-Arbeit-retten.de" hatte die ADESW
bundesweit für die hochqualifizierten, freiwillig Selbstständigen
gekämpft. "Nun können wir mit Fug und Recht sagen: Man hat uns
zugehört und verstanden", so Frischmuth. "Die Politik bekennt sich
zum Digitalzeitalter und dem Projektgeschäft. Das ist eine wichtige
Botschaft an die deutsche Wirtschaft und alle Unternehmen, die auf
freie Experten nicht verzichten können und wollen." Das Gesetz soll
am 1. April 2017 in Kraft treten.
Pressekontakt:
Allianz der Dienstleister für den Einsatz von selbständigen
Wissensarbeitern und assoziierte Partner (ADESW)
Sprecher: Carlos Frischmuth
Karlplatz 7 | D-10117 Berlin | Deutschland |Tel. 030/847884100 |
Fax 030/847884299 | Mail info(at)adesw.de | www.adesw.de
Original-Content von: Allianz f?r selbst?ndige Wissensarbeit (ADESW), übermittelt durch news aktuell