(ots) - Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Juni diesen Jahres ist das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
im Gesundheitswesen in Kraft getreten und mit ihm der neue
Straftatbestand der Bestechlichkeit nach § 299a Strafgesetzbuch. Mit
der Neuregelung droht Angehörigen von Heilberufen eine Geld- oder
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn sie sich im Zusammenhang
mit der Ausübung ihres Berufes bestechen lassen. Die Ärzteschaft hat
die Gesetzesinitiative von Beginn an begrüßt und sich intensiv in die
parlamentarischen Beratungen eingebracht. Als unzureichend hatte sie
jedoch die zum Teil ungenaue Fassung des Straftatbestands bemängelt
und vor Rechtsunsicherheiten insbesondere für Ärztinnen und Ärzte
gewarnt.
Die Bundesärztekammer wird sich deshalb im Rahmen ihrer Tagung
"Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen", zu der wir Sie
herzlich einladen, mit den Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen
auf die ärztliche Berufsausübung beschäftigen. Dabei werden Ärzte und
Juristen auch anhand konkreter Fallbeispiele diskutieren, welche
Kooperationsformen strafbar sind und welche Formen der Zusammenarbeit
zwischen Heilberufen aber auch zwischen Leistungsanbietern und der
Industrie weiterhin erlaubt bleiben. Die Tagung findet statt
am:Samstag, 12.11.2016
von:10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
im:RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz
Karl-Liebknecht-Straße 32
10178 Berlin
Das Programm der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beigefügten
Anlage.
Bitte teilen Sie uns per E-Mail (presse(at)baek.de) mit, ob Ihnen
eine Teilnahme an unserer Veranstaltung möglich ist.
Pressekontakt:
Alexander DückersSamir Rabbata
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
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