Wer zahlt die Gerichtskosten bei Straßenverkehrsdelikten? Spezialisierter Strafverteidiger Rechtsanwalt Peter Steinlehner in München vertritt Mandanten vor Gericht und außergerichtlich.
(firmenpresse) - Meist handelt es sich bei Straßenverkehrsdelikten um gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Auch Trunkenheitsdelikte können darunterfallen. Um als Angeklagter möglichst sicher Verkehrsstrafdelikte zu bewältigen, bedarf es einen kompetenten Rechtsanwalt, der den Mandanten eine optimale Beratung und Hilfe bieten kann. Als spezialisierter Strafverteidiger in München vertritt die Kanzlei von Rechtsanwalt Peter Steinlehner, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Neben einer ausführlichen strafrechtlichen Beratung und Vertretung der Klienten, verfolgt das Anwaltsteam stets das Ziel, eine Hauptverhandlung für den Beschuldigten zu vermeiden.
Wer zahlt die Gerichtskosten?
Wenn man in einen Strafprozess verwickelt ist, kann dies zu Verunsicherung und Angstzuständen führen. Eine Frage, die sich dann häufig stellt, ist die Höhe nach den möglichen Ausgaben in Form von Prozesskosten. Grundsätzlich gilt, dass der Verurteilte eines Erwachsenenstrafprozesses für die Kosten im Gerichtsverfahren aufkommen muss. Darüber hinaus fallen seine eigenen Kosten an, etwa das Honorar für einen Rechtsanwalt (auch Fahrtkosten) und Kosten der anderen beteiligten Personen (etwa für Sachverständige, Rechtsanwaltskosten der Nebenklage oder Zeugengeld).
Die auferlegten Kosten können dabei nicht anderweitig "abgesessen" werden. Wenn ein Verurteilter sich weigert zu zahlen, entsteht eine ganz normale Geldschuld gegenüber der Staatskasse. Da jeder Bürger in Deutschland die Möglichkeit bekommen soll, seine Rechte auch vor Gericht durchzusetzen, gibt es den Pflichtverteidiger, der vom Gericht bestellt und von der Justizkasse bezahlt wird - jedoch nur bei nicht mehr ganz unerheblichen Straftaten. Was viele nicht wissen, aber durchaus eine sinnvolle Alternative darstellt: die Verfahrenskosten kann von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Rechtzeitiger Kontakt mit den Anwälten von Peter Steinlehner
Manchmal kann es kompliziert werden, einen Fall für sich zu entscheiden. Um die Chance auf ein erfolgreiches Ergebnis zu steigern, sollte man rechtzeitig einen Anwalt einschalten. Als Fachanwalt für das Verkehrsrecht, kennt Peter Steinlehner Lösungswege bei diversen Strafprozessfällen. Mit der Wahl der Anwaltskanzlei von Peter Steinlehner in München können sich ungeahnte Spielräume öffnen, die einen Strafprozess positiv beeinflussen können.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet Peter Steinlehner Erfahrung, Kompetenz und Fachwissen für alle Fragen rund um den Straßenverkehr, wie z.B. KFZ-Vertragsrecht, Versicherungsrecht, Bußgeldbescheide und Fahrverbote mitten in München.
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