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Windows 10 übermittelt viele detaillierte Informationen über die
Systemnutzung an die US-Server von Microsoft. Ein juristisches
Nachspiel hierzu ist nicht ausgeschlossen, schreibt das
IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 11/16. Denn das
"Ausplaudern" könnte nicht nur mit dem Bundesdatenschutzgesetz
kollidieren, sondern auch mit Betriebsverfassungsgesetz.
Schon die aggressiven Umstiegsaufforderungen, in deren Rahmen ohne
Zustimmung des Benutzers Software auf dem Rechner installiert wurde,
hatten die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. Nicht zu reden
von dem Wust an Datenübermittlung, den die Zwangsregistrierung mit
sich brachte.
Damit nicht genug: Der Einsatz der Datenschleuder Windows 10
könnte jetzt nicht nur Microsoft in die Bredouille bringen, sondern
auch die Unternehmen, die Windows 10 einsetzen. "Während bei
Verstößen gegen das Datenschutzgesetz der Hersteller, also Microsoft,
die Konsequenzen tragen muss, hätten bei Verstößen gegen das
Betriebsverfassungsgesetz die Unternehmen den schwarzen Peter", sagt
Lukas Grunwald, langjähriger iX-Autor und CEO sowie
Sicherheitsexperte der Firmen Greenbone und DN-Systems. Es stellt
sich hier die Frage, ob eine so weitgehende Erfassung und
Ãœbermittlung von Arbeitnehmerdaten deutschen Gesetzen entspricht oder
nicht mindestens der Zustimmung des Betriebsrates bedürfte.
Grunwald hat die Datenübermittlung sehr genau untersucht und
festgestellt, dass die Datenübertragung keinesfalls den üblichen
Sicherheitsstandards Genüge trägt. So wird das Passwort ohne
Zertifikat-Pinning übertragen, sodass jeder mit einer
Man-in-the-Middle-Attacke das nicht gehashte Passwort mitlesen kann
"Unschön auch, dass diese Geschwätzigkeit voreingestellt ist und
man sie in den Endbenutzerversionen nicht abstellen kann", so
Grunwald. Ob die gebotenen Konfigurationsmöglichkeiten einen
datenschutzkonformen Firmeneinsatz von Windows 10 überhaupt
gestatten, prüft derzeit das für Microsoft Deutschland zuständige
Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Es wäre nicht
erstaunlich, wenn es für eine endgültige rechtliche Einschätzung auch
wieder einmal eines Gerichtsverfahrens bedürfte.
Von Microsoft selbst hat das iX-Magazin dazu bis Redaktionsschluss
keine Stellungnahme zu bekommen.
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Sylke Wilde
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