(ots) - Die Bremer Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte hat in
Sachen "CFB 162" eine erste Prospekthaftungsklage beim Landgericht
Düsseldorf eingereicht. Sie richtet sich unter anderem gegen die
Initiatorin des Schiffsfonds, die Commerz Real Fonds
Beteiligungsgesellschaft mbH. Nach Angaben von Jan-Henning Ahrens,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist KWAG bereits
erfolgreich gegen die Bank vorgegangen, die seinerzeit den Fonds
empfohlen hat. Der Fonds wurde unter anderem massiv über die
Commerzbank AG vertrieben und an fast 1.500 Anleger verkauft.
Ahrens: "Wir haben weitere Klagen in Vorbereitung und streben ein
sogenanntes Kapitalanlegermusterverfahren, kurz KapMuG-Verfahren, an.
Das ermöglicht es vielen Anlegern, sich kostengünstig einer Klage
anzuschließen." Diese Strategie hätte seine Kanzlei schon bei
zahlreichen anderen Fonds erfolgreich umgesetzt.
Der "CFB 162" ist ein geschlossener Schiffsfonds, der im Jahre
2007 aufgelegt wurde und in ein Containerschiff der Panamax-Klasse
mit 3.534 TEU investierte. Das Fondsvolumen beträgt knapp 63,5
Millionen US-Dollar und wurde in Höhe von fast 45,3 Millionen
US-Dollar durch Eigenkapital vor allem von privaten Investoren
erbracht, die sich mit einer Zeichnungssumme ab 15.000,- US-Dollar
beteiligten konnten.
Das Fondsschiff wurde 2014 nach dem Scheitern eines
Sanierungskonzeptes verkauft. Ahrens: "Die Anleger erhielten damals
insgesamt nur 27 Prozent der Zeichnungssumme zurück, der Rest ihres
Investments ist verloren." KWAG - Rechtsanwälte hat nach seinen
Angaben den Verkaufsprospekt eingehend analysiert und dabei
erhebliche Fehler festgestellt. Ahrens: "Deshalb sollten betroffene
Anleger Schadensersatz wegen Verwendung des fehlerhaften
Verkaufsprospektes gerichtlich durchsetzen."
Laut Ahrens zeichnet sich der Fondsprospekt des "CFB 162" vor
allem dadurch aus, dass zahlreiche Risiken nicht erwähnt werden und
er zudem suggeriert, es bestünden Sicherheiten. "Außerdem wird
angesichts der schon zum Zeitpunkt der Emission kritischen Lage am
Containerschiffsmarkt und insbesondere der Situation der
Panamax-Größenklasse mit irrwitzigen Renditeprognosen geworben."
Ahrens: "Nach den erfolgreichen Klagen unter anderem gegen die
Commerzbank AG nehmen wir jetzt deren Tochtergesellschaften ins
Visier, da wir eine Klagemöglichkeit anbieten können, die auch für
Anleger ohne Rechtsschutzversicherung interessant ist." Denn durch
das KapMuG-Verfahren könne man mit vielen anderen Anlegern gemeinsam
vorgehen und so das Kostenrisiko aufteilen.
KWAG - Rechtsanwälte hat nicht nur die Fondsinitiatorin verklagt,
sondern auch die Gründungsgesellschafter, die Bernhard Schulte
Shipmanagement (Deutschland) GmbH & Co. KG und die NAVIPOS
Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH.
Kanzleiprofil:
KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen
Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den
ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Gründungspartner sind die
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und
Jens-Peter Gieschen. KWAG ist auf die Durchsetzung von
Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von
Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen
mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben
stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG - Rechtsanwälte, Lofthaus 4,
Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info(at)kwag-recht.de,
Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de
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