(ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19.
Oktober entschieden, dass ausländische Versandapotheken die
gesetzlich festgelegten Arzneimittelpreise für rezeptpflichtige
Arzneimittel unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. "Das
zerstört das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Um
Schaden von der GKV und letztlich der Gesellschaft abzuwenden, müssen
wir das verhindern", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der
Bundesapothekerkammer. "Wir kämpfen dafür, dass die einheitlichen
Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten bleiben."
Nach dem Urteil des EuGH ist folgendes Szenario nicht zu
verhindern: Wenn ein zuzahlungsbefreiter Patient bei einer
ausländischen Versandapotheke ein Rezept einreicht, muss er keine
Zuzahlung leisten und erhält einen Bonus. Dieser Patient würde also
nicht nur nichts für ein Medikament bezahlen, sondern zusätzlich
einen geldwerten Vorteil erhalten. Kiefer: "Damit würden
zuzahlungsbefreite Patienten nicht nur komplett auf Kosten der
Solidargemeinschaft versorgt - sondern sie könnten durch das Einlösen
eines Kassenrezepts auch noch Geld verdienen. Das wäre eine
Perversion des Systems, das dafür sorgt, dass jeder Kranke unabhängig
von seinem Einkommen die notwendigen Arzneimittel aus der Apotheke
seiner Wahl erhält."
Zum Hintergrund: Die Kosten für Arzneimittel werden nach dem
Sachleistungsprinzip von der GKV erstattet. Versicherte bezahlen in
der Regel nur eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Arzneimittelpreises
- maximal 10 Euro. Die Zuzahlung wird von Apotheken eingezogen und in
voller Höhe an die GKV abgeführt. Es gibt bundesweit rund 6,7 Mio.
gesetzlich Versicherte, die durch ihre jeweilige Krankenkasse von der
Zuzahlung befreit sind. Kiefer: "Es ist richtig, dass chronisch
Erkrankte von der Zuzahlung befreit werden können. Das schützt den
Einzelnen vor Ãœberforderung."
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