PresseKat - EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisen höhlt Solidarprinzip der GKV aus

EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisen höhlt Solidarprinzip der GKV aus

ID: 1417591

(ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19.
Oktober entschieden, dass ausländische Versandapotheken die
gesetzlich festgelegten Arzneimittelpreise für rezeptpflichtige
Arzneimittel unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. "Das
zerstört das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Um
Schaden von der GKV und letztlich der Gesellschaft abzuwenden, müssen
wir das verhindern", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der
Bundesapothekerkammer. "Wir kämpfen dafür, dass die einheitlichen
Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten bleiben."

Nach dem Urteil des EuGH ist folgendes Szenario nicht zu
verhindern: Wenn ein zuzahlungsbefreiter Patient bei einer
ausländischen Versandapotheke ein Rezept einreicht, muss er keine
Zuzahlung leisten und erhält einen Bonus. Dieser Patient würde also
nicht nur nichts für ein Medikament bezahlen, sondern zusätzlich
einen geldwerten Vorteil erhalten. Kiefer: "Damit würden
zuzahlungsbefreite Patienten nicht nur komplett auf Kosten der
Solidargemeinschaft versorgt - sondern sie könnten durch das Einlösen
eines Kassenrezepts auch noch Geld verdienen. Das wäre eine
Perversion des Systems, das dafür sorgt, dass jeder Kranke unabhängig
von seinem Einkommen die notwendigen Arzneimittel aus der Apotheke
seiner Wahl erhält."

Zum Hintergrund: Die Kosten für Arzneimittel werden nach dem
Sachleistungsprinzip von der GKV erstattet. Versicherte bezahlen in
der Regel nur eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Arzneimittelpreises
- maximal 10 Euro. Die Zuzahlung wird von Apotheken eingezogen und in
voller Höhe an die GKV abgeführt. Es gibt bundesweit rund 6,7 Mio.
gesetzlich Versicherte, die durch ihre jeweilige Krankenkasse von der
Zuzahlung befreit sind. Kiefer: "Es ist richtig, dass chronisch
Erkrankte von der Zuzahlung befreit werden können. Das schützt den




Einzelnen vor Ãœberforderung."

Weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse(at)abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg(at)abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverb?nde, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Natürliche Unterstützung der Darmflora von Hunden und Katzen Raimund Hahn: Jubiläums-iPhone 10 wird kabellos
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.10.2016 - 11:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1417591
Anzahl Zeichen: 2468

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Handel



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisen höhlt Solidarprinzip der GKV aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände